Jobcenter berechtigung zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs?

Ich fange jetzt ab 01.11 eine EQ an, also eine langzeitpraktikum bei der Agentur für Arbeit. Ich nehme an einer Berufsvorbereitungsmaßnahme teil, schon seit letztes Jahr im Bereich Büro/Verwaltung. Nun, habe ich jetzt einen Brief bekommen von meiner Fallmanagerin vom Jobcenter (Mama bezieht ja Bürgergeld) , wo sie mir die Berechtigung zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs für die EQ übersendet. Ich denke mir, wie soll ich an einem Sprachkurs teilnehmen wenn meine Deutschkenntnisse schon sehr gut sind. Ich bin zwar hier in Deutschland seit 2015 (bin übrigen EU-Bürger), bin aber 7 Jahren zur Schule gegangen, hab mein FORQ Abschluss, und auch ein Sprachzertifikat von 2017 (B1) , da steht noch auf dem Blatt, dass ich angeblich kein Sprachzertifikat habe. Ehrlich gesagt, habe ich mich schon beleidigt gefühlt. Vor allem, ich nehme ja an diese bvb teil, und die Aufgaben die ich bekomme sind komplizierter als Sprachkurs Themen. Muss ich ihr jetzt eine E-Mail schreiben und das erklären? oder soll ich es einfach ignorieren? Da steht noch: Berechtigung / Verpflichtung zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs durch den Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Die Berechtigung/Verpflichtung ist maximal drei Monate ab Ausstellungsdatum gültig.

Eine Anmeldung beim Kursträger muss innerhalb dieser Frist erfolgen.

Optional: Regionsbeschränkung auf

Geeigneter Berufssprachkurs: Job-BSK (fachspezifischer Unterricht)

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Minijob Vermittlungsgespräch Jobcenter?

Hallo Leute,

aktuell befinde ich mich in einer Übergangsphase, da ich für dieses Jahr keine Ausbildung gefunden habe.

Ich habe mich schon fürs kommende Jahr in verschiedenen Betrieben beworben. Meine Mutter bezieht soziale Leistung, da ihr Gehalt nicht vollständig ausreicht und ich lebe aktuell noch bei meiner Mutter.

Mein Plan war es, während der Übergangszeit bis zum kommenden Ausbildungsjahr, ein Minijob auszuüben. Heute war ich beim Vermittlungsgespräch vom Jobcenter und die Frau die mich vermittelt hat, hat mir gesagt gehabt, dass ein Minijob überhaupt nicht in Frage käme, sondern wenigstens ein Teilzeitjob, da ich Bürgergeld beziehe. Ich weiß, das wenn ich einen Minijob ausüben würde, auf 538€ Basis, mir ein Freibetrag von ca.200€ übrig bleibt und alles andere mir angerechnet werden würde und zum Jobcenter überläuft.

Wenn ich jetzt einen Teilzeitjob machen würde, mit z.b 30h wöchentlich ( davon war auch im Gespräch die Rede ) und von einem Stundenlohn von 18€ ausgehe, wären das im Monat knapp 2200€. Mein Freibetrag davon wären vielleicht 400-500€, alles andere würde wieder angerechnet werden. Also in anderen worten, lohnt es sich in meiner Übergangszeit nicht, einen Teilzeitjob auszuüben. Meine Mutter arbeitet in der Gastronomie ( ein Knochenjob ) und verdient im Monat gerade mal 1300 Brutto und bekommt davon ihre 300€ Freibetrag..

Was meint ihr zu der Thematik? Sollte ich da irgendwie vorgehen bzw. welche Richtung sollte ich da einschlagen? Mich würde mal eure Meinung interessieren und nicht die Meinung des Jobcenters..

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