Nabend zusammen,
ich habe Fragen zu meiner Blockfrist und Anspruch auf Krankengeld. Weil ich es "auffällig" finde, direkt bei der TK zu diesem Zeitpunkt danach zu fragen, hoffe ich auf eure Hilfe.
Es geht um das Ende (Datum) meiner 1. Blockfrist für Krankengeld bzw., wann und ob ich in einer 2. Blockfrist wieder Anspruch auf Krankengeld habe.
Vielleicht übersehe ich etwas, aber die Bedingungen der Techniker Krankenkasse, müssten aus meiner Sicht erfüllt sein.
TK: "Sie haben wegen einer Erkrankung schon einmal für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren Krankengeld erhalten? Dann können Sie wegen dieser Krankheit erst wieder Krankengeld bekommen, wenn ein neuer Drei-Jahres-Zeitraum begonnen hat. Darüber hinaus müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein.
Weitere Details
- Sie müssen mit Anspruch auf Krankengeld versichert sein, wenn Sie erneut arbeitsunfähig werden.
- In der Zwischenzeit dürfen Sie mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig gewesen sein.
- Sie müssen in dieser Zeit mindestens sechs Monate erwerbstätig gewesen sein oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestanden haben."
Zudem steht in meiner TK-App unter der Übersicht "Meine TK Versicherung":
"seit (Datum);
Status: Arbeitslosengeldbezieher;
Anspruch auf Krankengeld: Besteht"
Ist die Tatsache, dass dort "besteht" steht, der Anspruch zu 100% sicher? Oder könnte es hier systemseitig Fehler geben und im Nachinein bei genauer Kontrolle meiner Daten dies noch nichtig gemacht werden?
Verlauf:
- 15.04.21 zum ersten Mal zu der Krankheit krank geschrieben worden
- 6 Wochen Lohnfortzahlung erhalten
- dann 72 Wochen Krankengeld erhalten
- zwischenzeitlich Reha, arbeitsunfähig entlassen worden, Übergangsgeld von DRV erhalten
- im Anschluss Krankengeld bis 13.10.22 erhalten und augesteuert worden
- wurde bis zum 15.01.23 weiter krank geschrieben, habe die AU aber nur an den Arbeitgeber übermittelt
- seit dem 15.01.23 bis heute nicht mehr krank geschrieben worden
- zum 15.01.23 habe ich aus gesundheitlichen Gründen ordentlich das Arbeitsverhältnis gekündigt
- bis 01.09.23 habe ich durchgängig die Krankenkassenbeiträge bei der TK bezahlt und von meinen Ersparnissen gelebt
- am 01.09.23 arbeitslos gemeldet, obwohl die Krankheit nicht geheilt ist
- ich war also über ein halbes Jahr nicht wegen dieser Krankheit krank geschrieben (seit 15.01.23 bis heute)
- und habe mich über ein halbes Jahr der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestellt
- sowie durchgängig die Krankenkassenbeiträge gezahlt
Gehe ich richtig in der Annahme, dass die 1. Blockfrist am 15.04.2024 geendet hat und Krankengeldanspruch in einer 2. Blockfrist besteht?
Falls es jemand weiß - wird das Krankengeld in Höhe des ALG1 gezahlt oder in Höhe des Krankengeldes der 1. Blockfrist?
Ich hoffe sehr auf eure Hilfe.
Vielen Dank im Voraus.