"Ich nehme Ihnen Blut ab" = genug Aufklärung für eine Viggo?

Reicht die Ankündigung einer Blutabnahme aus, um ohne zusätzliche Einverständnis des Patienten eine Viggo zu legen? Mir geht es um das rein Rechtliche. Falls die Frage ausreichend genug ist, kann der folgende Teil gerne übersprungen werden:

Bei meinem ambulanten Krankenhausaufenthalt, sagte mir die Krankenschwester, dass sie mir gerne Blut abnehmen würde. Ich war damit einverstanden und drehte den Kopf zur Seite, damit ich es nicht sehe, da mir schon mal schwindelig wurde, wenn ich vorher nichts gegessen habe.

Als sie fertig war und ich hinschaue, sehe ich eine Viggo in meinem Arm. Ich direkt zu ihr: "Sie wollten mir doch nur Blut abnehmen, wieso haben Sie mir jetzt eine Venenverweilkanüle gesetzt?" - Die Krankenschwester darauf: "Ja genau, damit wir Ihnen später eventuell Medikamente geben können."

Ich war innerlich richtig sauer daraufhin, wollte aber keine Umstände machen, weil ich endlich kurz davor war, ein Problem abzuklären, was ich schon seit über einen Monat hinauszögere.

War das von der Schwester so in Ordnung? Ich hätte eher gedacht, dass das Legen eines Zuganges einen gesonderten Satz bräuchte, denn diese hätte ich eigentlich abgelehnt.

Bitte nur rein rechtliches, kein "Stell dich nicht so an". Ich gehe schwer davon aus, dass die Krankenschwester für mich nur Gutes tun wollte. Allerdings finde ich trotzdem, dass man diese Handlung als Körperverletzung ohne Einverständnis auslegen könnte. Wie seht ihr das?

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