Abgangszeugnis ohne Noten..?

Hallo!

Ich bin mehrere mal durch Familie umgezogen auf neue Schulen gekommen. 1-7 Klasse ging ich auf Schule 1. Die 8. Klasse begann ich auf Schule 2 und wechselte während dessen wieder auf Schule 3. Auf Schule 3. beendete ich die 8. und 9. Klasse und fing die 10. Klasse an. Fast am Ende der 10. Klasse (war aus krankheitsbedingten Gründen nur wenige Monate des gesamten Jahres anwesend, sodass ich auch so gut wie keine Noten hatte) zogen wir weiter. Von Schule 3 ist das letzte Zeugniss was ich besitze das Halbjahreszeugnis der 10. Klasse. In der neuen Stadt war ich monatelang “schullos”, da mich keine Schule in der neuen Stadt aufnehmen wollte um die 10. Klasse nachzuholen. Als das Schulamt sich einschaltete, hatte ich nun einen Platz auf Schule 4.

Auf Schule 4 wurde ich bis zum Ende des laufenden Schuljahres in die 9. Klasse gesetzt um im neuen Schuljahr die 10. Klasse normal anzufangen bzw. zu wiederholen wie jeder andere. Das neue Schuljahr begann und ich habe auf Schule 4 eine 3- monatige Probezeit gehabt, leider diese nicht bestanden und wurde sozusagen von der Schule „geschmissen“ und bekam ein Abschluss - und Abgangszeugnis ohne Noten.Da meine Schulpflicht noch nicht vollendet gewesen ist, musste ich gleich danach in die Berufsschule und dazu nahm ich an einer Berufsvorbereitende Maßnahme (BBV) teil. Ich kam erst in eine „Überbrückungsklasse“, all diese Schüler warteten entweder auf den Start Ihrer Ausbildung oder versuchten einen Schulabschluss nachzuholen. Nach einigen Wochen als ich dann im BBV war, 3 Tage praktisch durch verschiedene Bereiche und 2 Tage Berufsschule. Ich absolvierte währenddessen ein 6-wöchiges Praktikum in einem Malerbetrieb.. welcher mich auf gern auf Kosten des BBV‘s ausbilden wollte. Irgendwann fast am Ende des BBV‘s gab es private Schwierigkeiten und ich ließ mich bis zum Ende der Maßnahme krankschreiben und bekam ein Zertifikat nachhause gesandt. -Das ich von diesem Zeitraum bis diesem an einer Berufsvorbereitungs Maßnahme teilgenommen habe. Bereiche: x,a,y durchschaut habe und Praktikum abgelegt habe.Ich zog weg und war ab Ende der Maßnahme bis vor zwei Jahren im Bezug von ALG2. Vor zwei Jahren habe ich dann einen Job gefunden und bin bis heute noch in diesem beschäftigt. Doch jetzt will ich etwas tun,ich möchte mich entwickeln. Wunsch Verkäuferin/Kauffrau im Einzelhandel

Ich habe 2. Wege zur Auswahl:

1. Neben der Arbeit, nochmals meinen Realschulabschluss nachzuholen an einer Abendschule in der Umgebung (wenn Plätze vorhanden sind)

2. Ausbildungsplätze bewerben die mich mit Hauptschulabschluss nehmen

Beratung an der jeweiligen Schule hab ich schon kontaktiert, noch keine Antwort. Ausbildungsplätze habe ich auch schon gefunden nur.. Also jetzt zum eigentlichen: Ich würde mich evtl. gern für diese Ausbildungsplätze bewerben, jedoch weiß ich nicht welche Zeugnisse ich beilegen soll. Halbjahreszeugnis 9. Klasse/ Jahreszeugnis 9. Klasse/ Halbjahreszeugnis 10. Klasse/Abgang und Abschlusszeugnis ohne Noten 10. Klasse?

Schule, Schule und Ausbildung, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Ist es die Aufgabe eines Mitarbeiters, sich Arbeit zu suchen, wenn er alles abgearbeitet hat und sein Arbeitsbereich keine offenen Arbeiten mehr aufweist?

Unsere Firma produziert elektronische Bauteile.

In meinem Bereich sind bestimmte Produktionsprozesse, Produktionsanlagen und darin teils enthaltene Chemikalien bestimmten Ingenieuren und Technikern zugeteilt.

Mehrere Ingenieure/ Techniker haben ihnen zugeteilte Maschinen, halten diese gemeinsam mit dem Wartungsteam prozesseitig in bestmöglichem Zustand, korrigieren bei Problemen Programme, disponieren Material, das über defekte Maschinen gelaufen ist, führen Verbesserungen durch, führen neue Chemikalien ein usw.

Falsch gelaufenes Produktionsmaterial wird für den Ing oder Techniker angehalten und durch ihn oder seine Vertreter am Mikroskop begutachtet und weiter bearbeitet. Nennen wir sie Mitarbeiter A.

Zusätzlich gibt es Techniker, die nicht an produzierenden Anlagen arbeiten, sondern von den Produktionsanlagen der anderen Techniker und Ings die Produkte messen und schauen, ob sie die Spezifikationen erfüllen. Das ist Gruppe X.

Ein Techniker aus A hat nun als Aufgabe, diverse Prozesse zu verbessern, bespricht das in Zoom Meetings, recherchiert online und schreibt Lieferanten an, um ein Projekt zur Verbesserung bearbeiten zu können.

Zudem trifft der Mitarbeiter Vorbereitungen für Versuche/Anproben und bereitet dies an seinem Büroplatz vor. Ist also nicht in der Produktion selber, da diese Tätigkeiten am besten in Ruhe im Büro erledigt werden (Meetings, Bestellungen, Versuchsplanung).

Mitarbeiter X ist der Meinung, alle Techniker und Ingenieure hätten fast ausschließlich im Produktionsbereich anwesend zu sein, da dort nach seiner Meinung die Kernarbeit stattfindet.

Mitarbeiter A hat aber seine Anlagen alle in Betrieb, hat kein fehlproduziertes Material zu disponieren, sondern mehrere Verbesserungsprojekte umzusetzen, die in Meetings vorgestellt und von einem interdisziplinären Team besprochen werden müssen.

Mitarbeiter A hat kein schlechtes Gewissen, da sein Teil der Produktion läuft und er sich im Büro um das Verbesserungsprojekt kümmert.

Mitarbeiter X, der den ganzen Tag in der Produktion Messungen durchführen muss, ist das ein Dorn im Auge, schließlich ist er den ganzen Tag an "der Front", während Kollege A im Büro "herumlungert" und "irgendetwas schreibt und komische Meetings macht".

Steht es Kollege X zu , über die Arbeit von A zu urteilen?

Hinzu kommt, dass diverse Ingenieure ins Homeoffice möchten, die Firma aber Angst hat, dort würde zu wenig gearbeitet.

A sagte zu X, wenn man seine Arbeit erledigt hat, keine Arbeit offen und Maschine kaputt ist, ist es Aufgabe des Chefs, zusätzliche Arbeit zu generieren, damit alle Mitarbeiter durchgehend beschäftigt sind, auch im Homeoffice. Dann müsse man sich auch nicht fragen, ob dort gearbeitet wird.

X, der nur Messungen durchführt und keine eigenen Projekte betreut, ist der Meinung, wer seine Arbeit fertig hat, müsse sich selbst Arbeit suchen.

Muss A tatsächlich künstlich Arbeit "suchen", wenn er alles was geht abgearbeitet hat oder ist es Aufgabe des Chefs, darüber hinaus Aufgaben zu finden?

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Selbständig ohne Meisterbrief durch langjährige Erfahrung?

Hallo, 

zuerst einmal möchte ich mich für jede Hilfe bedanken die ich bezüglich meiner Fragen erhalte. 

Folgendes Beispiel: 

Ein langjähriger Mitarbeiter der Firma X möchte sich selbständig machen und die Firma X übernehmen. Der aktuelle Chef der Firma X ist damit einverstanden. 

Die Firma X ist ein meisterpflichtiger Betrieb und in NRW sässig.

Der Mitarbeiter ist schon seit 22 Jahren im Unternehmen und hat auch in den Jahren mindestens schon 6 Jahre in einer führenden Position in dieser Firma gearbeitet.

Nach einigen Recherchen erfuhr ich, dass man auch ohne Meisterbrief sich selbstständig machen kann. 

Hier ein kleiner Auszug aus der Recherche

Quelle: https://www.firma.de/firmengruendung/selbstaendig-machen-ohne-meisterbrief-so-funktionierts/#:~:text=Wer%20keinen%20neuen%20Handwerkbetrieb%20gr%C3%BCnden,die%20Berufserfahrung%20den%20Meisterbrief%20ersetzt.

Übernahme eines Handwerkbetriebs

Wer keinen neuen Handwerkbetrieb gründen, sondern einen bereits bestehenden Betrieb übernehmen will, der braucht hierfür nicht zwangsläufig einen Meistertitel. Da Handwerksbetriebe in der Regel an Mitarbeiter mit langjähriger Berufserfahrung übergeben werden, bei welchen die Berufserfahrung den Meisterbrief ersetzt. Der Vorteil einer Betriebsübernahme ist, dass es bereits einen bestehenden Kundenstamm gibt und das Unternehmen nicht erst von Grund auf aufgebaut werden muss.

Laut diesem Artikel könne man einen Betrieb der schon bereits besteht auch ohne Meisterbrief übernehmen.

Meine 1. Frage wäre ist dies korrekt ? 

Nach weiteren Recherchen erfuhr ich, dass man sich auch mit der sogenannten "Altgesellenregelung" selbständig machen kann. Diese würde so zu sagen den Meisterbrief ersetzen. 

Würde der Mitarbeiter die Ausübungsberechtigung nach dem oben genannten Beispiel erhalten?

Wenn der Mitarbeiter eine Prüfung doch noch ablegen müsste vor der Handelskammer, in wie weit wird geprüft? (schriftlich, mündlich)

Welche Themen werden in dieser Prüfung behandelt? 

Was wären relevante Kriterien, damit man eine Ausnahmebescheinigung erhält um sich in diesem Gewerbe selbständig zu machen?

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