Hallo, ich bin 18 Jahre alt und aktives Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr in NRW.

Ich habe bereits meine Grundausbildung gemacht, jedoch steht im Gesetz (BHKG) nur, dass ein Arbeitnehmer Freigestellt werden muss. Dort steht nichts von Schülern. Ich bin in der 12 Klasse und habe meine Schulpflicht soweit erfüllt, und bin Freiwiliig in der Schule.

Jedoch sagt der § 20, dass man: "Die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr und die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen sind auf Anforderung hin zur Teilnahme am Einsatz-, Übungs-, Ausbildungs- und Fortbildungsdienst sowie an sonstigen Veranstaltungen verpflichtet".

§ 9Ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr, (1): "Mit dem Eintritt in die Feuerwehr entsteht für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr die Verpflichtung zur Teilnahme am Einsatz [...]"

Verstößt es dann nicht strenggenommen gegen meine Dienstpflicht wenn ich nicht am Einsatz teilnehme, weil das auch zweimal betont wird.

Also ist meine Schule Verpflichtet mich gehen zu lassen?

Danke Schonmal für die Hilfe!