Strafantrag gegen einen Beamten wegen §§ 164 - falsche Verdächtigung & 344 - Verfolgung Unschuldiger möglich?

Hallo Leute.

Mal wieder eine Topstory die Reif für die Presse ist, meiner Meinung nach. Nun werde ich zum zweiten Male innerhalb eines halben Jahres bezüglich BTM beschuldigt (Wer die Vorgeschichte wissen möchte, soll meine anderen Fragen lesen). Dieses Mal ist das ganze noch um einiges krasser und unverschämter. Ich bekam am 22.02.2016 Post von der Polizeidienststelle und werde vorgeladen, da ich im Zeitraum vom 19.01.2016 - 26.01.2016 beschuldigt werde gegen §29 BtMG verstoßen zu haben. Diese Anzeige kam aus heiterem Himmel, seit der letzten mutwilligen Anschuldigung bin ich keinem einzigen Polizisten begegnet und auffällig bin ich ebenso in keinster Weise gewesen. Ein Freund von mir wurde in diesem Zeitraum mit zwei weiteren Leuten mit BTM erwischt, er hatte 4 Gramm Cannabis bei sich und die anderen zwei eine Waage sowie weitere BTM. Ich war zu dieser Zeit über 30 Km entfernt zu Hause. Meinem Freund wurde die Waage angehängt und sein Handy wurde einkassiert. Im Chatverlauf von mir und meinem Freund ist vom 19.01.2016 - 26.01.2016 zu lesen, dass ich mir "Otto" ausleihen möchte (eine auf den Namen getaufte E-Zigarette) Ebenso wollte ich mir von ihm über die Tage verschiedenster Geschmäcker Liquid a 10ml von ihm besorgen, da er sie günstig in Polen für mich gekauft hat. Das ganze war anscheinend so ungünstig geschrieben, dass nur Otto und 10 eine Rolle spielten. Bei dem letzten Vorfall im September 2015 reichte ich mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden ein und sie wurden intern mit dem Beamten ausgewertet. Nun möchte ich aber einen großen Schritt weiter gehen und Strafantrag stellen. Ist dies möglich? Gibt es erfolgschancen, dass der Beamte des Dienstes suspendiert wird? Gibt es weitere Paragraphen, weswegen ich Strafantrag stellen kann?

Ich bedanke mich schonmal für eure Antworten,

LG!

Polizei, Beamte, Betäubungsmittel, Cannabis, Strafantrag, falsche Verdächtigung
Privatphaere eines Polizisten?

Hallo, für meine Frage muss ich etwas ausholen.

Ich hatte vor kurzem mehrere Dates mit einem tollen Mann. Er erzählte mir er wäre Polizist, erwähnte seinen Werdegang, er habe nach seiner ersten Ausbildung nochmal sein Abitur nachgeholt, Bachelor of Arts an der Polizeihochschule bei uns in der Nähe studiert und würde jetzt fast ausschließlich am Schreibtisch arbeiten. Er meinte sein jüngerer Bruder wäre auch bei der Schutzpolizei.

Auf die Frage nach seiner Dienststelle antwortete er nicht. Nach dem zweiten Date wollte ich ihn auch zuhause besuchen worauf er ausweichend reagierte. Er meinte zunächst er wohne in einer WG und würde bald umziehen. Ich wollte aber aufgrund früherer negativer Erfahrungen wissen wo er wohnt, damit er mir nicht vielleicht eine Freundin verheimlichen könnte.

Ich wurde immer misstrauischer. Erst in einem darauffolgenden Streit meinte er: er dürfe mir weder sagen wo er genau arbeitete (Dienststelle) noch wo er wohnen würde. Wenn wir länger zusammen wären würde er mir das aber noch zeigen.

Jetzt meine Frage: Müssen Polizeibeamte in gewissen Bereichen ihr Privatleben so schützen? Darf er nicht mal eben so sein Date mit nach Hause bringen oder mir von seinem Job erzählen?

Oder waren das schlichtweg Ausreden???

Bitte nur Antworten von Leuten die wirklich Ahnung haben, im Polizeidienst sind und bitte keine Vermutungen von Laien. Das bringt mir nix.

Vielen Dank für eure Bemühungen und ehrlichen Antworten.

Danke

Polizei, Beamte

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