Hallo,
ich habe einen Wasserschaden und nun einen Bautrockner in der Wohnung stehen. Dieser zieht die Feuchtigkeit aus dem Boden und ist leider sehr laut.
Auf Anordnung der Versicherung (die den Schaden übernimmt), muss das Gerät 12 Stunden am Tag laufen, dass Ganze 2 Wochen lang. Dann kommen erneut Statistiker, die die Feuchtigkeit im Boden prüfen.
Wie gesagt ist das Gerät sehr laut. Ich mache das morgens an, wenn ich die Wohnung verlasse, das ist so 6:50 Uhr. Aus mache ich das dann so um 19 Uhr. Heute morgen stand der Wohnungseigentümer, der unter mir wohnt, vor mir gegenüber und meinte, wenn ich das nicht ändere, dann zeigt er mich wegen Lärmbelästigung an. Will die Polizei rufen und seinen Anwalt einschalten. Das Problem ist, dass ich morgens zur Arbeit muss und daher das Gerät nicht später einschalten kann. Eine Zeitschaltuhr ist auch nicht möglich, da erst ein Knop umgelegt werden muss und nach 2 Minuten ein anderer.
Daher meine Frage, ab wann darf ich den Bautrockner einschalten? Er meinte ab 8 Uhr. Darf ich das nicht schon ab 7? Weil wenn ich Schneeschiebe, dann muss ich das auch ab 7 Uhr machen und leise ist das auch nicht. Zudem waren Bauarbeiter auf Baustellen auch schon vor 8 Uhr am Lärm machen?
Wie sieht das rechtlich aus? Von wann bis wann darf ich laut sein?