Hallo, also habe ein Strafticket bekommen. Hatte aber eigetlich mein Ticket dabei.
Bin Student und seit diesem Jahr, sind unsere Semestertickets leider nicht mehr auf unseren Studentenausweisen. Wir werden gezwungen es als Digitalticket zu haben.
Man sollte es eigentlich in einer Wallet haben oder über das Internet öffnen, leider ist das Problem bei mir das mein Handy leider zu alt ist und es nicht schafft in die Webseite zu gehen wo man dieses Ticket überhaupt herunterladen, ansehen oder in die Wallet hinzufügen kann.
Um mein Ticket irgedwie dabei zu haben, habe ich dann über das Gerät eines Freundes mich in diese Webseite eingeloggt und ein Screenshot gemacht, dass ich mir dann auf mein Handy gesendet habe.
Leider wusste ich nicht das Screenshots nicht erlaubt sind, aber komischerweise bin ich schon seit 1 Jahr damit rumgefahren wurde mehrmals kontrolliert worden und bisher war es kein Problem.
Aufjedenfall wurde ich heute kontolliert und dann hatte der Kontroleur mich gefragt, ob das ein Screenshot ist, ich meinte ja. Der hat es nichtmal gescannt, aber der meinte Screenshot würden nicht funktionieren, da ihr Gerät sowas merkt und es nicht funktioniert. Ich hab ihm die Situation erklärt und er hat sogar selber auf meinem Handy ausprobiert, dass Ticket übers Internet zu öffnen und dann gesehen das es wirklich nicht funktioniert und meinte BVG wird nur sagen, dass ich mir eine neues Handy kaufen soll. (Naja, leider hab ich gerade gakeine finazielle Lage mir ein neues Handy zu kaufen, aber darum geht es ja nicht.)
Er meinte dann ich müsste entweder 0€ oder 7€ zahlen, aber jetzt wundere ich mich was ich jetzt machen müsste bzw. argumentieren wenn ich mein Nachweis einreiche um nur 0€ zu zahlen.
Weiß jmd. den Unterschied? Er hat wenigstens auf dem Ticket vermekt das es Handy Probleme gibt und ich eigentlich eins hab, hilft diese Vermerkung irgendwie?