Bohren in Fliesen untersagt - Spiegelmontage?

Hallöchen,

wir ziehen demnächst in eine neue Wohnung. Die Vermieterin hat im Mietvertrag in einem Absatz "Sondervereinbarungen" ein paar lustige Forderungen notiert, die zur Hälfte nicht rechtens sind; u.A.:

4. Das Badezimmer wurde mit hochwertigen anthrazit-farbenen Fliesen ausgestattet, es dürfen keine Dübellöcher in die Fliesen oder Fliesenfugen gebohrt werden. Nur für die Lampe über dem Spiegel darf in die Plattenfuge gebohrt werden. Ansonsten dürfen nur Power-Strips verwendet werden.

Nun bin ich nicht auf Krawall gebürstet, und auch wenn ich im Bad anbohren und anbringen darf, was ich möchte - natürlich primär in die Fugen, nur im Notfall in die Fliesen - würde ich zuerst versuchen, dem Wunsch der Vermieterin zu entsprechen.

Ich habe mich ein wenig belesen und dachte auch, wir hängen unseren Spiegel mit solchen Spiegel-Klebepads an die Fliesen - was mich nun etwas stutzig macht ist, dass natürlich die Meinung in Richtung "bohr lieber zwei Löcher, Kleben hält nur selten" geht.

Da es nun vermutlich auch nicht im Sinne der Vermieterin sein kann, wenn wir einen Spiegel an die Fliesen kleben und sich dadurch ggf. die Fliesen senken, oder - wenn der Spiegel NICHT geklebt hält - beim Runterfallen Badeinrichtungen (Waschbecken o.ä.) beschädigt, bin ich nun etwas ratlos.

Die Auflage im Vertrag spricht von PowerStrips - wenn ich anderen Kleber verwenden würde, würde ich ja auch schon gegen den Vertrag verstoßen, insbesondere wenn etwas beschädigt werden würde, sollte der Kleber nicht halten (der, wie ich weiß, sowieso nicht rechtens ist).

Nun denke ich mir, um nicht gleich von Anfang an der Vermieterin ans Bein zu pinkeln und als friedliebender Mensch, nutze ich den Passus mit den Lampen-Bohrungen: Für die Lampe darf ich in die Fliesenfuge bohren - nun spräche doch nichts dagegen, an diese zwei Dübel (die vermeindlich für eine Lampe gebohrt wurden) z.B. ein Holzbrett zu befestigen, was als Spiegel-, Lampen- und Badutensilienhalter dienen würde?

Wie gesagt, ich weiß das die Ansprüche seitens der Vermieterin keiner Rechtsgrundlage unterliegen, möchte jedoch um "die Frieden zu wahren", ihren Wünschen nach Möglichkeit entsprechen.

Was haltet ihr davon?

Bad, Fliesen, Recht, bohren, Spiegel

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