Muss ein Rahmenschaden extra gesondert aufgeführt werden bei einem Gebrauchtfahrzeug?

Hallo Zusammen,

ich spiele mit dem Gedanken mir ein neues Fahrzeug zu kaufen. Laut Händler hat das Fahrzeug einen fachgerecht reparierten Frontschaden. Die Antwort auf die Frage, ob der Rahmen auch beschädigt wurde, konnte er mir jedoch nicht beantwortet. Er hat den Wagen schon repariert angekauft und daher keine Dokumentation über den Schaden.

Das ist soweit ja auch okay. Ich hatte damals auch einen Frontschaden und dieser wurde ja durch die Werkstatt repariert und mit der Versicherung abgerechnet. Hierzu habe ich auch nichts.

Müsste ein Händler dies aber nicht feststellen bzw. begutachten lassen und dann auch mit in dem Kaufvertrag vermerken? Zwischen normalem Frontschaden und Rahmenschaden ist ja schon noch ein kleiner Unterschied. Da das Fahrzeug auch relativ leistungsstark ist, macht dies für mich schon einen Unterschied.

Ich frage mich jetzt halt, ob ich nach Kauf dagegen vorgehen kann, wenn im Kaufvertrag "nur" Unfallfahrzeug steht am Ende aber auch festgestellt wird, das der Rahmen repariert wurde.

Vorher damit zur Werkstatt ist leider schwierig. Ich war letzte Woche zur Besichtigung und Probefahrt dort und einfache Strecke sind 290km. Ich soll morgen den Kaufvertrag zugeschickt bekommen und bin mir einfach unsicher, ob ich da am Ende gegen vorgehen kann, wenn der Rahmenschaden (falls vorhanden) nicht explizit aufgeführt ist.

Garantie gibt es 2 Jahre auf das Fahrzeug aber das hat ja damit nichts zu tun denke ich. Hoffe mir kann hier jemand helfen.

Gebrauchtwagen, Autokauf, Autohändler, Gebrauchtwagenkauf, unfallschaden, Unfallfahrzeug

Meistgelesene Beiträge zum Thema Autokauf