Leasingübernahme fehlgeschlagen wegen Autohaus. Anspruch auf Schadensersatz?

Guten Abend,

ich möchte meinen laufenden Kfz-Leasingvertrag an einen Interessenten überschreiben lassen, weil ich keinen Bedarf mehr für das Auto habe.

Die Bonitätsprüfung war erfolgreich, nun muss sich der Interessent bei meinem Autohaus legitimieren lassen und den Vertrag unterzeichnen.

Das Problem ist nur, der Händler sitzt weder an meinem (Distanz: 600 km), noch am Wohnort des Interessenten (Distanz: 200 km) und besteht darauf, die Legitimation vor Ort durchzuführen. Obwohl die Leasinggesellschaft PostIdent zulässt, weigert sich das Autohaus dieses Identifikationsverfahren anzuwenden.

Nachdem der Interessent knapp zwei Monate geduldig auf diesen Moment gewartet hat, verweigert er nun (verständlicherweise) eine dreistündige Anreise zum Autohaus, da er das Fahrzeug nicht gleich nach der Vertragsunterzeichnung mitnehmen kann. Sollte PostIdent nicht möglich sein, platzt die gesamte Übernahme.

Meine Frage: Habe ich Anspruch auf Schadensersatz, weil mein Händler ein akzeptiertes Identifikationsverfahren verweigert und somit die Leasingübernahme in diesem Fall unmöglich macht? Die Vertragsumschreibung entlastet mich um ca. 5000€ (inkl. Leasingraten, Tankkosten, Kfz-Steuer, Versicherung, Service).

Zur Info: Ich bin seit 20 Jahren Kunde des Autohauses.

Vorab schonmal vielen Dank für eure Antworten!

Auto, Schadensersatz, Verhalten, Recht, Autohaus, Finanzierung, Händler, Leasing, Ausbildung und Studium, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen

Meistgelesene Beiträge zum Thema Autohaus