Führerschein verloren und Auto Anmietung mit Verlusterklärung nicht möglich?

Moin, mir ist am 27.12.22 mein Führerschein abhanden gekommen. Habe dann beim Straßenverkehrsamt meines Landkreises eine Verlusterklärung, wo alle meine bisherigen Führerscheindaten enthalten waren bekommen, mit Dienstsiegel, rechtliche Belehrung usw. Ich durfte mit dem hochamtlichen Papier Autofahren. Ich habe noch angekündigt, dass ich am 16.1. ein Auto anmieten möchte und ob das ausreichend sei, dies wurde mir bejaht. In der Zwischenzeit bekam ich meinen neuen Führerschein (hätte ich eh neu beantragen müssen) nach Hause geschickt. Weil ich aber im Ausland gearbeitet habe, konnte ich den nicht zugeschickt bekommen, der Postweg war zu unsicher. In Hamburg dann bei Europcar am Flughafen, wurde mir das vorbestellte Auto nicht übergeben. Auch Sixt winkte ab, und wollte dieses Schreiben in akzeptieren. Ich war nach 40 Stunden Reisen und Fliegen, müde und echt sauer, weil ich glaubte alles ordentlich vorab geklärt zu haben. Hat jemand ähnlich Erfahrungen gemacht, und was ist das Schreiben vom Landkreis Wert, wenn die Polizei das akzeptiert , aber ein privates Unternehmen nicht? Am Ende hat mein Sohn, den Führerschein bei Europcar in Leer vorgezeigt, , Polizei wäre auch möglich gewesen, hängt aber connsennBeamten ab, ob sie es tun- er wurde per Fax mit der Reservierung nach Hamburg (andere Station) geschickt, und ich bekam meinen Leihwagen. Immerhin wurde die Buchung kostenlos storniert. Ja, wer reist hat was zu erzählen. Übrigens auch beglaubigte Führerschein Kopien werden auch nicht akzeptiert. Weiß jemand, ob der Zweitfahrer auch den Führerschein bei der Anmietung auch vorlegen muss oder haftet der Hauptmieter/Fahrer für das Vorhandensein der richtigen Fahrerlaubnis? Viele Grüße und Danke im Voraus

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