Hey Leute, darf ein Polizist in eine Spielbank rein, um sich zu vergnügen? Natürlich nicht im Dienst sondern in der Freizeit, dabei muss man sich ja auch an der Theke ausweisen. Hat es im Nachgang disziplinarrechtliche Konsequenzen für den Beamten? Es wurde aber auch nicht der Dienstausweis vorgezeigt sondern der Bundespersonalausweis, also ganz normal und gewöhnlich wie jeder Passant auch.
Vielen Dank im voraus
Lg