ALG2 Hausdurchsuchungen. Was nun?

Hallo,

ich beziehe leider aus gesundheitlichen Gründen schon seit einigen Jahren ALG2.

Die Familie meines Partners wohnt in einem Einfamilienhaus und beziehen das komplette Haus, bis auf den unteren Bereich. Diesen haben sie für mich freigeräumt, sodass ich hierhinziehen konnte, da es absolut keine freie Wohnung in der Umgebung gab, welche vom Amt als angemessen betrachtet werden konnte. Ich habe also mit meinem Kind zusammen eine 2-Zimmer-Wohnung mit Küche und Bad – lediglich die Waschküche teile ich mir mit den "Vermietern". Die Wohnung ist abgeschlossen und hat auch einen separaten Eingang mit Briefkasten und Klingel.

Diese Wohnungskosten werden auch vom Amt übernommen

Nun hat mir meine Sachbearbeiterin letztes Jahr den Außendienst vorbeigeschickt, der prüfen sollte, ob ich nicht heimlich doch mit meinem Partner zusammenwohne. Sie haben sich umgeschaut und auch nichts gefunden, da mein Partner wirklich oben wohnt.

Nun hat sie den Außendienst schon wieder vorbeigeschickt, konnte aber nicht rein, weil ich nicht Zuhause war. Sie ist wieder der Meinung, dass ich was zu verstecken habe und er jetzt doch hier unten wohnt. Natürlich ist er auch ab und zu mal unten aber da mein Kind eine diagnostizierte Sozialstörung hat, kann mein Partner nicht gut damit umgehen und möchte keine gemeinsame Wohnung. Für mich ist es in Ordnung, weil ich ebenfalls festgestellt habe, dass die Beziehung deutlich besser funktioniert, wenn wir etwas Abstand haben. Meine Sachbearbeiterin kann das nicht nachvollziehen und meint jetzt, dass sie jetzt schauen wird, dass sie die Leistungen für die letzten Jahre zurückfordern möchte.

Sie sagt, sie würde dann gern auch die Räumlichkeiten meines Partners einsehen wollen, allerdings liegt der im Bereich des Vermieters und die Leute müssten dann auch durch die Räume des Vermieters laufen und diese sind deswegen nun stinksauer, weil sie keine fremden Leute in ihrem Heim haben möchten. Kann sie vom Vermieter verlangen, dass die Räumlichkeiten ihres Sohnes einsehbar sein müssen ? Weil so gesehen, sind es ja direkt 2 private Räumlichkeiten – einmal die meines Partners und dann noch die des Vermieters. Und kann wegen so eines Verdachts auch eine richtige Hausdurchsuchung durch die Polizei angeordnet werden?

Zu allem Überfluss haben sich die Vermieter nun auch noch dazu entschieden, dass das Haus verkauft werden soll, also werden wir auch jetzt wieder getrennt voneinander leben. Auch das wollte die Sachbearbeiterin so wieder nicht akzeptieren, sodass ich in einer Kurzschlussreaktion zu ihr sagte, dass wir uns getrennt haben. Ich bin es Leid, dass ich mich dafür zu rechtfertigen, dass wir nicht zusammen wohnen wollen, es geht sie doch auch eigentlich nichts an, ob ich in einer Partnerschaft lebe oder nicht?. Sie wollte nun die neue Anschrift meines Partners haben und dieser ist mittlerweile auch schon so genervt und will seine Adresse nicht rausgeben, weil er mit diesem Theater nichts zu tun haben will. Muss er seine Adresse rausgeben?

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Wie hoch BAB?

Ich fange ab Montag eine betriebliche Ausbildung als Lagerist an und habe BAB beantragt, da vom Azubigehalt im Monat nicht viel übrig bleibt (nach Abzügen von Miete, Nebenkosten und Lebensmittel ca. 200€). Ich bin volljährig, bin ledig (kein Partner und keine Kinder), habe eine Wohnung und habe vier Monate Arbeitslosengeld I bezogen und sonst keine Leistungen vom Amt in Anspruch genommen.

Wieso kommt es trotzdem immer noch darauf an, wie viel meine Eltern verdienen? Ich bin sogar schon bald an der 30 Jahren Grenze. Meine Mutter war immer Hausfrau und mein Vater hatte einen gut bezahlten Job, ist nun Rentner.

Ich habe mit dem Amt telefoniert und bekam gesagt, dass meine Eltern auch was zugeschickt bekommen werden und es geprüft wird, ob meine Eltern mich unterstützen könnten. An sich könnten meine Eltern mich unterstützen, aber das will ich nicht. Ich will von meinen Eltern nicht abhängig sein, sondern will auf eigenen Beinen stehen mit dem Gehalt, aber eben mit etwas Zuschuss vom Amt, da mir das zusteht und ich die Voraussetzungen soweit erfülle.

Wie hoch wäre dann bei mir ungefähr der Satz bei der Berufsausbildungsbeihilfe? Weniger als die Hälfte oder sogar gar nichts?

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