Anhörung nach § 24 zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) - Verständnisfrage

Hallo,

ich habe ein schreiben vom Jobcenter bekommen (Anhörung nach § 24 zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)) und soll die mir "zu Unrecht gerahlten Leistungen" erstatten.

Anbei folgende auszufüllende Erklärung:


Betreff: Erklärung zu Ihrem Anhörungsschreiben vom ... 2012

[ ] Den mir zugesandten Vordruck füge ich ausgefüllt bei (bitte Unterschrift nicht vergessen)

[ ] Zu der Anhörung möchte ich mich nicht äußern - ich bitte die Aufrechnung entsprechend der Ausführungen im Anhörungsschreiben vorzunehmen

[ ] Die Forderung(en) werde ich überweisen - bitte teilen Sie mir die Zahlungsweise, die Fälligkeit, das Kassenzeichen und die Bankverbindung mit.

[ ] Sonstige Mitteilung:

Falls noch weitere Rückfragen erforderlich sind, bin ich telefonisch erreichbar unter der Nummer:_______________________

.........................................

Ort/Datum, Unterschrift


Soweit, so gut. Nun zur Frage:

Welcher Vordruck ist beim Ersten gemeint? Meinen die diese Erklärung als Vordruck? Was anderes habe ich ja nicht. Und was ist beim Zweiten gemeint wenn dort steht "Ich bitte die Aufrechnung entsprechend der Ausführungen im Anhörungsschreiben vorzunehmen" ?

Könnte mir das jemand verständlich machen? Ich will nicht einfach den dritten Punkt ankreuzen, ohne überhaupt Punkt eins und zwei verstanden zu haben...

LG 01234

Geld, Arbeitslosengeld, Recht, Gesetz, ALG II, Arbeitsamt, Jobcenter, SGB, Sozialgesetzbuch

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