Muss die Erstellung einer „IHK Abschluss Projekt Präsentation“ in Betrieb gemacht werden?

Ein Auszubildender im 3ten Lehrjahr sagt:

"Er möchte nicht die Projekt Präsentation Zuhause erstellen / vorbereiten da er es während der Arbeitszeit zu Erledigen hat und nicht seine Private Freizeit für diese Aufgabe aufwenden möchte.“
  • Die Örtliche IHK hat für sein Projekt 70 Stunden als Ziel gesetzt.
  • Er ist Fachinformatiker in Fachrichtung Anwendungsentwicklung.
  • Dieses Zeit Kontingent (70 Stunden für das Projekt) wurde von der Firma dem Auszubildenden ausgestellt und wurde von dem Auszubildenden aufgebraucht.

Muss die Firma, den Auszubildenden rechtlich die Möglichkeit geben die Projekt Präsentation in der Arbeitszeit zu erstellen? (wenn ja, welcher Zeitraum währe angebracht? Die Präsentation selbst hat eine Dauer von 15 min.) Oder ist es seine Heim-Investition? Die Firma möchte den Auszubildenden ungerne die Zeit geben da dieser Auszubildende andere Projekte mit größerer Wirtschaftlichkeit in den nächsten Zeiträumen erledigen sollte.

Aktuell wird vermutet das die Erstellung der Präsentation in den 70 stunden hätte erledigt werden sollen. Und der Mehraufwand sein eigenes verschulden(darum ist es jetzt seine Hausaufgabe geworden).

Die Firma selbst hat keinen Betriebsrat dieser kann nicht gefragt/involviert werden.

Beruf, Ausbildung, Arbeitsrecht, Gesetz, Präsentation, Abschlussprüfung, Anwendungsentwicklung, Betriebsrat, Fachinformatiker, IHK, Jura, Projekt, Rechtslage

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