Hallo, ich habe bei Ebay mehrere Artikel (Kleidung, gebraucht) ersteigert. Ich habe immer darauf geachtet, dass die Kleidung aus einem Nichtraucher-Haushalt kommt und kein Hinweis auf Tierhaare besteht.
Nun erhalte ich zwei Artikel, die eindeutig Tierhaare dran haben. Es fehlte der Hinweis in der Auktion darauf.
Da ich Allergikerin bin und diese Kleidungsstücke nicht tragen kann, würde ich gerne wissen, wie die "Rechtslage" dazu aussieht. Ist der Verkäufer dazu verpflichtet solche Angaben in sein Angebot mit aufzunehmen? Wäre das ggf. ein verschwiegener Mangel? Wir kann ich darauf reagieren? Es handelt sich in allen Fällen um private Anbieter.
Info: Ich konnte mich mit allen Verkäufern einigen und die kostenfrei Artikel zurücksenden. Es geht also nicht darum, dass ich auf mein Recht (was ich vielleicht gar nicht habe?!) bestehe. Es interessiert mich nur, ob es eine Informationspflicht ggü. dem Käufer/Bieter gibt.
Vielen Dank für die Antwort/en.
Grüße
Nrathea