Die Klientin ist 23 und steht seit mehreren Jahren unter Betreuung. Sie bezieht nun schon seit 5 Jahren Hartz4. Das Amt konnte sie bisher wegen einer Alkoholabhängigkeit nicht vermitteln.
Sie hat nun vor wenigen Tagen die 5. Therapie abgebrochen.
Bisher war sie 5 Mal stationär in Therapie, davon 3 Mal auf Entzug. Der erste Klinikaufenthalt war 2017, erfolgte mit Beschluss nach Antrag durch die Betreuung und dauerte 6 Wochen. Der 2. Klinikaufenthalt war nur wenige Tage später, wo nun schon nach 4 Tagen die Therapie abgebrochen wurde. Derzeit kann man sie nicht mehr mit Beschluss unterbringen.
Die anderen 3 Male war sie auf Entzug. Einmal brach sie den Entzug nach 2 Wochen ab, ein anderes Mal nach 4 Tagen und den letzten Entzug dieses Jahr hat sie bereits nach 2 Tagen abgebrochen.
Nun ging die Klientin mehrmals betrunken zur ambulanten Therapie und die Therapeutin hat ihr jetzt erst einmal eine Auszeit gegeben.
Wie soll es dann weitergehen? Wird die Frau womöglich ein Dauergast beim Sozialamt oder im Arbeitsamt?