Sehr geehrte Damen und Herren,
Meine Mutter ist 63 Jahre alt und seit längerer Zeit Krank. Sie steht jedoch noch im Arbeitsverhältnis.
Sie ist bereits durch die BKK ausgesteuert und nächsten Monat läuft das ALG 1 aus. Eine Rente wegen Erwerbsminderung wurde bereits letztes Jahr gestellt. Es wird noch auf den Gutachter Termin gewartet.
Nun muss sie gezwungenermaßen ALG 2 beantragen bis sie in Rente geht.
Frage: Im vereinfachten Antrag auf ALG2 steht unter 4
"Ich fühle mich gesundheitlich in der Lage,
eine Tätigkeit von mindestens drei Stunden täglich auszuüben."
Was muss man hier ankreuzen? Wenn man NEIN eintragen würde, würde man doch kein ALG2 bekommen oder, also trotz Rentenantrag und dieser Ausnahmeregelung?? Hoffe ihr versteht was ich meine.
Die Hilfe soll nur die Zeit bis zur Rente überbrücken.