Folgendes Problem: Ich 26(Hartz IV Empfängerin) wohne jetzt seit einem Jahr mit einem Freund 21 (Student an der Deutschen POP Akademie) zusammen in einer 2 Raum Wohnung, eigentlich als WG. Für das Amt gilt das ganze jedoch inzwischen als Bedarfsgemeinschaft (BG), weil unsere Räumlichkeiten nicht für eine WG nach Definition ausgelegt sind. Nun haben wir sein ganzes Leben dem Amt mitteilen müssen und nun verlangen sie eine Immatrikulationsbescheinigung, die er seiner Aussage nach nicht bekommen kann, weil er an einer Akademie studiert. Weiß da jemand bescheid, ob es da etwas gleichwertiges oder ähnliches gibt?
Zweites Problem: seine Eltern finanzieren das Studium komplett und er würde höchstwahrscheinlich auch kein Bafög bekommen, weil sie zu viel verdienen. Zudem weigert er sich, Bafög zu beantragen, weil er keine Schulden machen will. Nun will das Amt aber widerum, dass er das beantragt... Welche Konsequenzen könnte das für mich haben, wenn er das verweigert? Bzw dürfen sie ihn überhaupt dazu drängen?
Bin grad mal wieder maßlos überfordert, hoffe jemand kann helfen.