Hallo, ich habe in den letzten Jahren immer eine Bahncard 50 gehabt. Wenn ich mal vergessen hatte, rechtzeitig zu zahlen, kam immer eine Mahnung. Nun kam Anfang des Jahres aber keine Bahncard bei mir an. Da ich diese im Gründe auch nicht mehr benötige (aber zu spät mit der Kündigung war), habe ich auch nicht "gewartet" auf der diesjährige Bahncard.
Dies fiel mir dann erst vor circa 2 Wochen auf, wo ich in meine Mails die Rechnung (war im Spamfilter gekommen) der DB fand. Allerdings habe ich seitdem (02.01.2020) keine Mahnungen erhalten, genausowenig wie die Bahncard.
Daraufhin hatte ich Email-Kommunikation mit der DB, die mir mitteilten, dass sie die BC zwar ausgestellt haben, dieser aber erst nach Zahlung verschicken. Da ich diese aber nicht mehr brauche, und es auch nicht so recht nachvollziehen kann, wieso diesbezüglich die DB keine Mahnungen mehr schickt, möchte ich die BC nicht zahlen. Gekündigt zum nächsten Jahr habe ich schon.
Nun ist meine Frage, da DB mir dieser Frage wohl nicht beantworten möchte, ob es "legal" ist, die BC nicht zu zahlen, da die DB mir ja bestätigt hat, dieser nicht verschickt zu haben. Oder bin ich trotzdem, obwohl mir die Gegenleistung nicht erbracht wurde, verpflichtet, den gesamten Betrag zu zahlen?
Danke im voraus!