Hallo ,
ich habe mal eine Frage :
Es gibt ja das Gesetz ,wenn ich einen Arbeitsvertrag in den ersten 4 Wochen kündige ,das der Arbeitgeber keine Gehaltszahlung leisten muß und dann die KK im Krankheitsfall eintreten muß.
Wie sieht es bei einer normalen Kündigung in den ersten 4 Wochen des Arbeitsverhältnisses durch den AG aus ?
Muss er dann die Kündigungsfrist ( 1 Monat ) einhalten und den Lohn weiterzahlen bis zum Vertragsende der Kündigung ?
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen