Vorschriften Veranstaltungsraum für private Veranstaltungen?

2 Antworten

Richtig die VStättV gilt hier nicht. Die VStättV ist eine Sonderbauvorschrift der BauO. Also gilt bei dir zunächst mal die BauO.

Gleichwohl hat der Veranstalter eine Fürsorgepflicht für die Personen welche sich im Gebäude aufhalten. Sich an den Bestimmungen der VStättV zu orientieren ist schon mal keine schlechte Idee.

Ansonsten gibt die untere Brandschutzbehörde auch Ratschläge auf was zu achten ist. Die untere Brandschutzbehörde ist beim Landkreis, oder in Städten mit Berufsfeuerwehr beim dortigen Amt für Brandschutz angeordnet. Die Feuerwehr als solche, ist hier kein wirklicher Ansprechpartner. Die können abwehrenden Brandschutz, beim vorbeugenden Brandschutz ist deren Wissen doch eher limitiert, um es mal gelinde auszudrücken.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wie kommst Du darauf, dass die Versammlungsstättenverordnung nicht gilt? Die dort genannten Regelungen gelten für alle Arten von Veranstaltungen in allen Locations.

Dort sind auch alle Brandschutzvorgaben, Durchgangsbreiten und Entfernungen für Fluchtwege genannt, sowie die Angabe zu den Toiletten, an die man sich generell immer halten muss.

Zur Orientierung gilt die VStättV generell immer!!!

Das Gewerbeaufsichtsamt, oder wer bei Dir für die Genehmigung zuständig ist, orientiert sich generell immer an der Versammlungsstättenverordnung.

Daneben musst Du die Vorschriften der Gemeinde beachten, insbesondere Lautstärke, Öffnungszeiten, Parksituation, Verschmutzung Außenbereich etc.

Ferner brauchst Du eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung