Vorschriften Veranstaltungsraum für private Veranstaltungen?
Welche Vorschriften gelten bei der Nutzung eines gewerblichen Freiraums (<200qm) als Veranstaltungsraum für regelmäßige private Veranstaltungen?
Die maximale Personenanzahl wäre 50-70. Die Versammlungsstättenverordnung dürfte hier also keine Anwendung finden.
Welche Gesetze müssen also in diesem Fall beachtet werden? Insbesondere bezüglich Fluchtwege, Brandschutz, etc.?
Danke im Voraus
2 Antworten
Richtig die VStättV gilt hier nicht. Die VStättV ist eine Sonderbauvorschrift der BauO. Also gilt bei dir zunächst mal die BauO.
Gleichwohl hat der Veranstalter eine Fürsorgepflicht für die Personen welche sich im Gebäude aufhalten. Sich an den Bestimmungen der VStättV zu orientieren ist schon mal keine schlechte Idee.
Ansonsten gibt die untere Brandschutzbehörde auch Ratschläge auf was zu achten ist. Die untere Brandschutzbehörde ist beim Landkreis, oder in Städten mit Berufsfeuerwehr beim dortigen Amt für Brandschutz angeordnet. Die Feuerwehr als solche, ist hier kein wirklicher Ansprechpartner. Die können abwehrenden Brandschutz, beim vorbeugenden Brandschutz ist deren Wissen doch eher limitiert, um es mal gelinde auszudrücken.
Wie kommst Du darauf, dass die Versammlungsstättenverordnung nicht gilt? Die dort genannten Regelungen gelten für alle Arten von Veranstaltungen in allen Locations.
Dort sind auch alle Brandschutzvorgaben, Durchgangsbreiten und Entfernungen für Fluchtwege genannt, sowie die Angabe zu den Toiletten, an die man sich generell immer halten muss.
Zur Orientierung gilt die VStättV generell immer!!!
Das Gewerbeaufsichtsamt, oder wer bei Dir für die Genehmigung zuständig ist, orientiert sich generell immer an der Versammlungsstättenverordnung.
Daneben musst Du die Vorschriften der Gemeinde beachten, insbesondere Lautstärke, Öffnungszeiten, Parksituation, Verschmutzung Außenbereich etc.
Ferner brauchst Du eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung.