Das kommt auf den darin eingetragenen GdB (Grad der Behinderung) an.
Unter GdB 50 bekommst nur Rabatt auf Kino, Museum, Zoo und so weiter. Falls du es für sinnvoll hältst, dich vorm Arbeitgeber zu outen, kannst du ein paar Gleichstellungs-Extras beantragen, was aber die darauf folgende Diskriminierung selten wert ist.
Mit einem GdB ab 50 kannst du eine Pauschale von der Einkommensteuer absetzen, das spart je nach Steuersatz so um die 100 Euro im Jahr. Außerdem solltest du dir ernsthaft überlegen, ob du dich vorm Arbeitgeber outen willst. Denn dann bekommst du besseren Kündigungsschutz und 5 zusätzliche Urlaubstage. Allerdings wird er auch versuchen, dich deswegen raus zu mobben, weil du teurer bist als "normale" Angestellte.
Falls du Student bist, kannst du mit einem Behindertenausweis auch Nachteilsausgleiche beantragen. Dann kannst du z.B. mündliche Prüfungen durch schriftliche ersetzen oder bekommst mehr Zeit fürs Studium.
Mit etwas Glück steht im Begleitschreiben deines Ausweises dann auch, dass du die Behindertensitze in der Bahn benutzen darfst. Es wäre aber wirklich fies, wenn Körperbehinderte stehen müssen, weil du das Behindertenabteil schneller belegt hast. ;-)
In jedem Fall gilt: Der Behindertenausweis ist deine Privatsache. Du musst ihn nirgendwo zwangsweise vorlegen. Wo du dir mehr Vor- als Nachteile erhoffst, hast du ihn dabei, z.B. an der Museumskasse. Wo er mehr schaden würde, z.B. in der Firma, lässt du ihn still in der Schublade.