Ist es rechtswidrig, Einnahmen und Ausgaben der Kasse in einem Einzelhandel auf ein Blatt Papier aufzuschreiben, welches fremde Menschen theoretisch einsehen könnten wenn sie hinter die Kasse gehen würden? Auf dem Blatt stehen nur zahlen, keine Namen, nicht dass es sich spezifisch um Geld handelt. Mein Arbeitgeber meinte, dass so eine Tat gegen das Datenschutzrecht geht. Wenn es rechtswidrig ist, was genau ist dann daran verboten? Und was kann es für Strafen geben, für Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer?
Kasse abrechnen vor Kunden?
Datenschutz,
Beruf,
Kündigung,
Arbeitgeber,
Arbeitnehmer
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.