Schaden durch Waschstraße was tun?
Hallo und zwar war ich gerade bei Mr.Wash in der Waschstraße, beim letzten Schritt der Reinigung kam ein sehr starker Wasserstrahl ( im Grunde wie immer, bin einmal im Monat dort ) und ein sehr starker Luftdruck um das Auto zu trocknen. Dieser Wasserstrahl riss mir eine leisten Abdeckung oben vom Auto ab. ( kein dachrelling) die Leiste samt klipser die es gehalten hatten flogen vom Auto von der linken Seite, rechte Seite war noch alles okay. Anschließend bin ich zu einem Mitarbeiter und habe ihm die Situation geschildert, dieser ist in die Waschanlage rein und hat mir die Leiste geholt anschließend nur mit 1/6 der klipsern waren noch dran. Er sagte er schaut sobald das Wasser abgelaufen ist nach den anderen klipsern und ich soll um 19:30 nach Feierabend kommen und wenn er was findet gibt er es mir und einen Gutschein wegen den Umständen. Ist alles richtig so? Soll ich anders reagieren?
2 Antworten
Da ja offenbar nicht abgestritten wurde, dass der Schaden in der Waschanlage entstanden ist, kannst Du ggf versuchen Schadenersatz zu fordern. Aber vorsicht: auch wenn es so scheinbar eindeutig aussieht, wiege Dich trotzdem nicht vorschnell in Sicherheit.
Zur Info:
In Klauseln der sogenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Waschanlagen ist oft geregelt, dass für außen an der Karosserie angebrachte Teile (z.B. Zierleisten, Spiegel, Antennen) nicht gehaftet wird. Auch sind Lack- und Schrammschäden häufig ausgeschlossen, es sei denn, dass den Waschanlagen-Betreiber grobes Verschulden trifft. Diese Haftungsbeschränkung wurde vom BGH als unzulässig erklärt, da der Kunde bzw. die Kundin dadurch unangemessenen benachteiligt wird (Urteil vom 30.11.2004, Az. X ZR 133/03).
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Schadenersatz ist auch dann möglich, wenn der Schaden durch nicht mehr aufzuklärende Fehler der Waschanlage entstanden ist, und ein Fehlverhalten des Kunden oder der Kundin ausscheidet.
Der Waschanlagen-Betreiber haftet nicht, wenn er die fachgerechte Wartung und regelmäßige Kontrolle der Anlage glaubhaft dokumentieren kann (LG Wuppertal vom 13.3.2013, Az.: 5 O 172/11). Das muss der Betreiber im Streitfall aber konkret nachweisen können.
(Auszüge aus: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/unfall-schaden-panne/schaden/waschanlage/)
Er muss es wieder wie vorher machen.
Da können sie dir auch wenig Fehlverhalten anlasten, meist kommen sie damit durch.
Aber bei dir würde ich darauf drängen, dass es genau wie vorher ist.