Schaden durch Waschstraße was tun?

2 Antworten

Da ja offenbar nicht abgestritten wurde, dass der Schaden in der Waschanlage entstanden ist, kannst Du ggf versuchen Schadenersatz zu fordern. Aber vorsicht: auch wenn es so scheinbar eindeutig aussieht, wiege Dich trotzdem nicht vorschnell in Sicherheit.

Zur Info:

In Klauseln der sogenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Waschanlagen ist oft geregelt, dass für außen an der Karosserie angebrachte Teile (z.B. Zierleisten, Spiegel, Antennen) nicht gehaftet wird. Auch sind Lack- und Schrammschäden häufig ausgeschlossen, es sei denn, dass den Waschanlagen-Betreiber grobes Verschulden trifft. Diese Haftungsbeschränkung wurde vom BGH als unzulässig erklärt, da der Kunde bzw. die Kundin dadurch unangemessenen benachteiligt wird (Urteil vom 30.11.2004, Az. X ZR 133/03).
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Schadenersatz ist auch dann möglich, wenn der Schaden durch nicht mehr aufzuklärende Fehler der Waschanlage entstanden ist, und ein Fehlverhalten des Kunden oder der Kundin ausscheidet. 
Der Waschanlagen-Betreiber haftet nicht, wenn er die fachgerechte Wartung und regelmäßige Kontrolle der Anlage glaubhaft dokumentieren kann (LG Wuppertal vom 13.3.2013, Az.: 5 O 172/11). Das muss der Betreiber im Streitfall aber konkret nachweisen können.

(Auszüge aus: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/unfall-schaden-panne/schaden/waschanlage/)

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen

Er muss es wieder wie vorher machen.

Da können sie dir auch wenig Fehlverhalten anlasten, meist kommen sie damit durch.

Aber bei dir würde ich darauf drängen, dass es genau wie vorher ist.