Ich nehme eine andere Person für die Zulassung von meinem Auto, gibt es das?
Ich höre nichts, aber auch gar nichts von den Gesetzen zur Veränderung der Verkehrslage, seit dem Ende der Merkel Regierung. Kann sein dass ich auch nicht genug danach suche.
Natürlich kann ich einen Freund bitten mein Auto zu fahren und wenn was passiert, der Polizei sagen, dass ich der Halter bin und so weiter also eine Erklärung: (Es sei denn ich habe eine exklusiv-Versicherung abgeschlossen, die das ausschließt)
Bisher war es so, dass mir das Auto gehört und ich einen Fahrzeugbrief besitze, der das bestätigt.
Dieses Verfahren ist umgeändert worden und anstelle des Fahrzeugbrief ist an die erste Stelle der Fahrzeugschein eingesetzt worden und zwar noch von der Merkel Regierung.
Jetzt die Frage: Wenn ich mein Auto zulasse was mir gehört, mit dem Fahrzeugbrief, kann ich dann auch eine andere Person bitten, auf die ich es zulasse, die das Auto dann fährt was mir gehört oder geht das nicht ? Ich meine jetzt aktuell 20 23 bei der Scholz Regierung. Falls es dann noch Fragen gibt zu der gesetzeslage ich wohne in NRW.
Dass ich mein Auto, was ich mir auch zulasse, mit meinem Fahrzeugschein, was mir gehört, auch jemandem geben kann, dem ich es ausLeihe unter Angabe derselben Bedingung, ist ja klar,
aber ich will halt einen Fahrzeugschein haben, auf dem eine andere Person draufsteht, für das Auto was mir gehört.
6 Stimmen
5 Antworten
Ja, das geht. Halter, Eigentümer und Besitzer können unterschiedlich sein. Um das Fahrzeug auf einen anderen Halter zuzulassen brauchst du eine Vollmacht desjenigen und dessen Personalausweis zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde.
Du schreibst dummes Zeug. Es ist richtig, der KFZ-Brief heißt jetzt Zulassungsbescheinigung Teil2. Das ist eine EU-weite Vereinheitlichung, damit Fahrzeuge aus und in den EU-Mitgliedsstaaten ohne formalistische Hürden frei gehandelt werden können. Du kannst dien auto in Belgien oder Polen kaufen und es sofort anmelden ohne erst "deutsche Papiere" beantragen zu müssen.
Weiterhin können Eigentümer, Halter und Besitzer (Fahrer) die gleiche Person sein, müssen es aber nicht.
Merke:
- Der Eigentümer hat das Auto mit (hoffentlich) eigenem Geld bezahlt
- An den Halter halten sich alle, wenn durch das Auto ein Schaden verursacht wurde
- der Besitzer hat den Schlüssel in der Hand und sitzt auf den Fahrersitz
Ja das finde ich sehr hilfreich, bis auf deine Anmerkung dass ich dummes Zeug schreibe. Dankeschön
Eigentümer ist nicht der mit dem Brief, sondern der dessen Name im Kaufvertrag steht.
Besitzer ist der der gerade mit der Karre fährt und die Verfügungsgewalt über das KFZ hat.
Halter ist der der in den Papieren steht und Steuer und Versicherung bezahlt.
Wobei sogar Halter und Versicherungsnehmer 2 verschiedene Personen sein können.
Um ein KFZ auf jemand anderen anmelden zu können, brauchst du dessen Personalausweis und eine Vollmacht der Person
Du hast die grundsätzlichen Zusammenhänge nicht verstanden. Daher kann ich Dir die Frage nicht direkt beantworten.
- Das Auto gehört dem, dessen Name im Kaufvertrag/Schenkungsvertrag/Erbschein etc. steht. Dies ist 100%ig unabhängig von ALLEN anderen Dokumenten!
- Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 weist aus, wer der Halter ist. Diese Person braucht nicht unbedingt Eigentümer, Versicherungsnehmer, Fahrer, etc zu sein! Diese Person ist nur dafür verantwortlich, dass das Auto nur im vorgeschriebenen Zustand auf öffentlichen Strassen fährt, und nur von Personen gefahren wird, die eine gültige Fahrerlaubnis haben.
- Versicherungsnehmer ist derjenige, der das Auto versichert. Das kann im Prinzip eine schnurzbeliebige Person sein! Je nach Versicherungsvertrag müssen aber ggf. die Personen angegeben werden, die das Auto tatsächlich fahren.
- Fahren darf jeder, der 1. eine gültige Fahrerlaubnis hat, 2. die Erlaubnis des Eigentümers UND des Halters dazu hat, 3. im fahrtüchtigen Zustand ist (z.B. nicht betrunken). Einschränkungen kann es, wie oben beschrieben, aufgrund des Versicherungsvertrags geben.
Lass' mal das Thema raus, wer gerade an der Regierung ist! Das trägt hier nicht zur Klärung bei!
:)) Ja, gut. Ich habe so viele Andeutungen auf die Regierung gemacht, weil es so viele neue Gesetze zu PVO gibt und zum Taxischein, den gibt es mittlerweile nur noch aufgrund der Gesundheit und nicht mehr mit Ortskunde oder Fachkundeprüfung, bzw Kenntnisnachweis und das finde ich sehr schade.
Ich habe das Gefühl man hat sich da auf andere Auswahlkriterien verständigt, deswegen. Und im Zuge dessen hat sich viel verändert auch diese Sachen mit dem Fahrzeugbrief von dem Fahrzeugschein.
Aber ich gebe dir Recht im Grunde genommen ist es hier fehl am Platz.
Ich hoffe es stört jetzt nicht den überwiegenden Teil der Leute, die sich hier an der Diskussion erfreuen können.
Eigentümer, Besitzer, Halter, Versicherungsnehmer, Fahrer können durchaus verschiedene Personen sein. Gar kein Problem.