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Wenn Du bisher einen Haushalt geführt hast, wirst Du wissen, wieviel Geld man mit 2 Kindern zum Leben braucht. Bei einer Trennung bekommt der weniger oder garnichts verdienende Ehepartner zunächst einmal einen Trennungsunterhalt, evtl. auch nach der Scheidung zeitlich betristet nach-ehelichen Unterhalt. Ob und wieviel hängt allerdings von der Dauer der Ehe ab. Der Kindesunterhalt berechnet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, wo die Hälfte des Kindergeldes berücksichtigt wird. Beide Elternteile sind unterhaltspflichtig. I.d.R. läuft es so, daß der Partner, bei den die Kinder leben, Naturalunterhalt (Wohnung, Essen) zahlt und der andere Elternteil Barunterhalt leistet. Nach neuester Rechtsprechung müssen auch getrennt lebende Ehefrauen und/oder - männer für ihren Lebensunterhalt - früher oder später - selbst aufkommen. Soweit das unter Berücksichtigung der Belange der Kinder möglich ist, muß die (verlassene) Ehefrau (oder ggf. der Ehemann) ebenfalls einer Berufstätigkeit nachgehen. Konkreten Rat Deinen Fall betreffend, wirst Du bei einem Rechtsanwalt für Familienrecht bekommen. Diesen wirst Du für den Fall einer Scheidung ohnehin benötigen. Es ist ratsam, bereits zum Zeitpunkt der Trennung hier einen Beratungstermin wahrzunehmen. U.U. werden die Kosten hierfür (und ggf. auch für die Scheidung) von der Beratungs- bzw. Gerichtskostenhilfe übernommen. Auch diesbezüglich wird Dich der Anwalt beraten. Ich wünsche Dir alles Gute.