bafög und aushilfsjob nicht möglich?
ich bekomme bafög und wollte einen job als aushilfe nachgehen. nur ist das als aushilfe so, dass man ja je nach bedarf eingesetzt wird. also mal über 520 euro, mal weniger. ist das dann trotzdem möglich, wenn man im jahr halt trotzdem unter der grenze liegt, oder muss man das immer pro monat rechnen? muss ich einen vertrag als minijob haben oder geht auch als aushilfe?
danke!
3 Antworten
Solange Du im Monat nicht mehr als bei einem Minijob verdienst oder im Bewilligungszeitraum von in der Regel 12 Monaten das 12 flache eines Minijobs, hat das keine Auswirkung auf die Höhe des Bafög - Anspruchs.
Grundsätzlich wird Dein BAföG selbst bei Überschreitung der Grenze nur um grob 80% der Euros, die über der Grenze liegen, gekürzt. Und es geht um das Gesamteinkommen im Bewilligungszeitraum. Aktuell ist die Grenze bei 522,50 € * Länge des Bewilligungszeitraums in Monaten (normalerweise 12) = 6.270 € (bei 12 Monaten BWZ).
Ab Wintersemester 2024/2025 wird die Grenze wahrscheinlich angepasst und liegt dann bei 556 €/Monat.
Zu viel Geld zu verdienen kann Deine BAföG-Förderung negativ beeinflussen. Das ist aber nicht der Normalfall. Du musst einfach nur darauf achten, dass Du beim BAföG das Dazuverdienen nicht übertreibst. Für Deinen BAföG-Nebenverdienst hast Du einen Freibetrag von 6.545 € im Jahr. Dein BAföG-Nebenverdienst ist notwendig – denn selbst der BAföG-Höchstsatz alleine reicht selten zum Leben. Ob Minijob oder Nebenjob als studentische Hilfskraft, solange Dein Einkommen unter 6.545 € im Jahr liegt ist das alles problemlos möglich. ..
Insgesamt bedeutet das, dass Du in einem Nebenjob trotz BAföG einen BAföG-Nebenverdienst von immerhin 538 € im Monat haben darfst. Dasselbe gilt auch für BAföG im Praktikum.
Danke für die Info! Da scheint die "Konkurrenzseite" vorzugreifen ;-).
Das mit den 538 € / Monat bzw. 6.545 € Jahr ist leider falsch. Erst mit dem geplanten 29. BAföG-Änderungsgesetz könnte es zu einer Erhöhung des Freibetrags kommen – dann gleich auf 556 € / Monat bzw. 6672 € Jahr. Aber das wird erst zum Wintersemester 2024/2025 kommen – sofern das 29. BAföG-Änderungsgesetz beschlossen wird. Mehr dazu https://www.bafoeg-rechner.de/Hintergrund/art-2885-erster-entwurf-29-bafoegaeg.php