Gleichwertiger Bildungsstand zu einer für die Verwendung in der Feuerwehr förderlicher Berufsausbildung?
Hallo,
Inzwischen habe ich mich endgültig dazu entschieden bei der Feuerwehr arbeiten zu wollen. Möglichst im Raum Dresden, maximal Sachsen. Bisher bin ich davon ausgegangen das für eine Bewerbung auch eine sogenannte für den Feuerwehrdienst dienliche abgeschlossene Berufsausbildung erforderlich ist. Was natürlich Sinn macht da man ja dann auch für Aufgaben wie zum Beispiel das Instandhalten von Fahrzeugen und, und, und zuständig ist. Das wurde mir auch von Bekannten so erzählt welche bei der FW arbeiten. Dennoch bin ich jetzt etwas verwundert. Denn auf der Website der Stadt Dresden heißt es:
Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer [...]
eine für die Verwendung in der Feuerwehr förderliche Berufsausbildung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist.
Was wäre denn in diesem Fall ein gleichwertig anerkannter Bildungsstand? Danke für die Antworten.
3 Antworten
§ 3 Abs. 2 SächsFwAPO bringt dich weiter:
Bewerber für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 müssen außerdem das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie
1.
den Realschulabschluss,
2.
den Abschluss einer Hauptschule und eine für die Verwendung in der Feuerwehr förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder
3.
einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen.
Ja schon klar, aber was wäre denn beispielsweise ein gleichwertig anerkannter Bildungsstand? Danke trotzdem erstmal für die Antwort.
Hier würden Ausbildungen wie
- Kfz-Mechatroniker
- Elektriker
- Rettungs- & Notfallsanitäter (wobei Rettungssanitäter glaube kein in Deutschland anerkannter Ausbildungsberuf ist)
in Frage kommen.
Um z.B. bei der BF in Dresden anfangen zu können, brauchst du eine abgeschlossene Berufsausbildung, welche für den Feuerwehrdienst dienlich ist, oder ein abgeschlossenes Studium.
Nur mit einem Schulabschluss hast du da keine großen Chancen, aufgenommen zu werden. Das weiß ich aus zuverlässlicher Quelle.