Ich weiss die Frage ist alt und schon alles zu spät. ABER FÜR ALLE DIE JETZT EIN PROBLEM HABEN:
Lest mal den von Stiftung Warentest geschilderten Vorgang und was da empfohlen wird. Mein Nachbar hat ein Außergerichtliches Vergleichsangebot bekommen. Wir reagieren mit dem Schreiben direkt an den Parkplatzbesitzer SOFORT darauf dass Warentest vorschägt. Das Schreiben haben wir entweder per einschreiben versendet oder unter Zeugen in den Briefkasten geworfen.
Hier der Link: Park & Collect App Ärger für Falschparker
https://www.test.de/Park-Collect-App-Aerger-fuer-Falschparker-5550045-0/
Hier das Schreiben
Musterschreiben an den Grundstücksbesitzer
Sehr geehrte/r Herr/Frau/Damen und Herren...., bedauerlicherweise war mein (Autotyp) mit dem amtlichen Kennzeichen (XY Z 0000) am (Datum) von (Uhrzeit) bis (Uhrzeit) unberechtigt auf ihrem Parkplatz (Adresse, ggf. eindeutige Beschreibung) abgestellt. Ich bedauere das und verspreche – zwar ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aber rechtsverbindlich – , dass sich das nicht wiederholen wird. Sollte ich gegen diese Unterlassungsverpflichtung gleichwohl verstoßen, unterwerfe ich mich einer vom Gläubiger festzulegenden, im Streitfalle durch das zuständige Gericht zu überprüfenden, angemessenen Vertragsstrafe.
Mit freundlichen Grüßen
Schreiben korrekt versenden
Schicken Sie das Schreiben sofort per Einschreiben los oder geben Sie es besser noch einem zuverlässigen Bekannten mit der Bitte, es zu lesen, in einem Umschlag zu stecken und dem Grundstücksbesitzer so bald wie irgend möglich in den Briefkasten zu stecken, so dass er den Zugang des Schreibens bezeugen kann.
Schnelle Reaktion verbessert Chancen
Beachten Sie: Das hat nur dann Erfolg, wenn der Grundstücksbesitzer – weder direkt noch indirekt über den von ihm zum Beispiel über die „Park & Collect“-App eingeschalteten Inkassodienstleister – noch keinen Rechtsanwalt beauftragt hat. Je schneller Sie sind, desto höher sind die Chancen, auf diese Weise kostenlos davon zu kommen.
Es drohen mehrere Hundert Euro Vertragsstrafe
Klar: Benutzen Sie den Parkplatz erneut unberechtigt, wird es teuer. Gerichte halten in solchen Fällen gern mehrere Hundert Euro als Vertragsstrafe für angemessen. Informieren Sie unbedingt auch alle anderen Fahrer des Wagens. Meldet sich trotz der präventiven Unterlassungserklärung ein Rechtsanwalt bei Ihnen, müssen Sie keine erneute Unterlassungserklärung abgeben. Ausnahme: Sollten Sie sich präventiv versehentlich an den falschen Grundstücksbesitzer gewandt haben, müssen sie sich nunmehr noch dem wahren Grundstücksbesitzer zur Unterlassung verpflichten.
Anwalt einschalten?
Es ist nach einer Besitzstörung durch unberechtigtes Abstellen Ihres Wagens auf einem fremden Privatgrundstück in der Regel möglich, Sie auf Ihre Kosten abzumahnen. Risiko: Wenn die Verteidigung gegen die Abmahnung scheitert, müssen Sie nicht nur den fremden, sondern auch den eigenen Anwalt bezahlen.
Wenn Sie ein Schreiben zum Beispiel von Park & Collect erhalten haben und nicht zahlen wollen, sollten Sie dennoch erwägen, sofort einen Rechtsanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit einschlägiger Erfahrung einzuschalten. Aktuell haben Sie gute Chancen, sich gegen etwaige Park & Collect-Forderungen zu verteidigen. Die Abmahnungen, die wir gesehen haben, hatten Mängel.
Zurückweisung
Wenn Sie ein Rechtsanwalt zur Unterlassung auffordert und Zahlung seiner Gebühren fordert, ohne dass er eine vom Grundstücksbesitzer unterschriebene Original-Vollmachtsurkunde vorlegt, können Sie sämtliche Forderungen nach dieser gesetzlichen Regelung zurückweisen. Damit gewinnen Sie jedenfalls nach Auffassung der Mehrheit der Rechtswissenschaftler Zeit. Bleibt der Rechtsanwalt am Ball, verschlechtern sich in Park & Collect-Fällen allerdings Ihre Chancen, sich gegen die Abmahnung erfolgreich zu verteidigen.
Beachten Sie außerdem: Wenn Sie die Forderungen des Rechtsanwalts zurückweisen wollen, muss das sofort geschehen. Schreiben Sie an den Rechtsanwalt:
Musterschreiben an den Anwalt
Ihr Schreiben vom (Datum)
Ihr Zeichen: (Aktenzeichen, das der Rechtsanwalt angegeben hat)
Sehr geehrte/r....,
wegen Ihrer mit dem im Betreff bezeichneten Schreiben erhobenen Forderungen ohne Vorlage einer Vollmachtsurkunde bin ich nicht sicher, ob Sie zur Vertretung des Rechtsinhabers befugt sind. Ich weise Ihre Forderungen daher hiermit zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Sofern noch nicht geschehen: Schreiben Sie gleichzeitig wie oben „unter Musterschreiben an den Grundstücksbesitzer“ vorgeschlagen an diesen. Das verbessert Ihre Chancen, endgültig kostenlos davonzukommen, noch etwas.
Ich bin kein Anwalt und das ist keine rechtsberatung. Ich schildere nur was ich tun würde. Aber zum einen kotzen mich solche Firmen an und zum anderen sind viele Antworten hier einfach nur dumm....