Das tritt gemeinsam mit dem Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom auf. Musste selbst die schmerzhafte Erfahrung machen, weil meine Mutter eine Betroffene ist. Um ihre kriminellen Aktivitäten durchzusetzen und anschließend zu verschleiern ist sie aufs Notlügen angewiesen. Um zu verschleiern, dass sie fast grundsätzlich unlogisch argumentiert, verdreht sie auch sonst die Wahrheiten, auch wenn sie sich dadurch (absichtlich) als dumm hinstellt. Man könnte meinen, sie will als dumm angesehen werden. Wenn man sie auf offensichtliche Fehler anspricht, rechtfertigt sie diese und beharrt erst recht auf ihren falschen Standpunkt und begründet diesen vehement.
Beispiel: Sie behauptet, rustikale Gerichte wären "urban".Sie meint, dass urban ist ein anderes Wort für ländlich. Ich korrigiere sie und stelle es richtig. Sage ihr, dass urban "städtisch" heißt. Sie sagt, dass sich urban von urwüchsig ableiten würde und immer die Stadt das Zentrum einer Region wäre. Weil sie sich natürlich nicht geschlagen gibt, verwendet sie weiterhin das Wort im falschen Zusammenhang und scheut sich noch nicht einmal davon dies öffentlich zu tun.
So entsteht der Eindruck, man hätte es nur mit einem notorischen Lügner zu tun, dem man genauso absolute Dummheit unterstellen könnte. Dabei handelt es sich aber um einen kranken Psychopathen, der seine Straftaten verschleiern möchte und sich gleichzeitig durch seine gespielte Irrationalität selbst für unzurechnungsfähig erklärt. Zwei weitere Beweggründe fürs notorische Lügen ist, man will seinem Opfer das Gefühl geben von der Wahrheit im Stich gelassen zu sein und man will Mittäter und Stellvertreter werben, die sich in Kooperation gegen das Opfer stellen.
Die Betroffenen haben Angst entdeckt zu werden, deshalb sind sie darauf angewiesen weiterzumachen wie sie es immer taten, weil sonst ihre Opfer merken, dass sie unverschuldet in ihre missliche Situation geraten sind und dass strafrechtlich relevante Verbrechen an ihnen vergangen wurden. Weil der Betrug selbst eine Straftat ist (§ 263 StGB) und dieser begangen wird, um z.B. den Tatbestand der Verleumdung (§187 StGB) zu begehen, müssten eigentlich notorische Lügner strafrechtlich verfolgt werden.