Gewerbe anmeldung?

2 Antworten

Du könntest natürlich auch von § 112 BGB Gebrauch machen und mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten und Genehmigung des Familiengericht ein Gerwerbe anmelden. Das setzt allerings voraus, dass du über ausreichend Wissen verfügst.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__112.html

Man kann kein Gewerbe "über jemanden laufen lassen", wo kommt dieser Unsinn nur immer her?

Das wäre dann alleine das Gewerbe Deines Bruders oder das Deiner Eltern, mit dem Du dann nichts zu tun hättest.

Und aus welchem Grund sollten sich Deine Verwandten auf ein derartiges Risiko einlassen?

Du bist minderjährig, also brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die Genehmigung des Familiengerichts.

Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung; und das wird vom Gericht auch geprüft.

Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.

Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige

Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

Dir fehlen aber erkennbar jegliche Kenntnisse, deshalb solltest Du unbedingt zuerst ein Existenzgründerseminar bei Deiner IHK besuchen, damit Du zumindest mal die kaufmännischen Grundlagen beherrschst, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern.

Ich weiß, das klingt hart, es ist aber so.