Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu folgendem Szenario: Erstmalige Trunkenheitsfahrt um 2 Uhr nach einer Feier, ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab 0,82 mg/l, sprich umgerechnet 1,64 Promille, um 3 Uhr folgte eine Blutprobe mit einem BAK, Mittelwert 1,58 Promille. Alkoholbedingte Ausfallerscheinungen sind dokumentiert, BZG vor der Tat ohne Eintrag und 1 Punkt in der Führerscheinakte wegen eines Unfalls.

Nun meine Frage: Kann die Führerscheinstelle eine MPU anordnen, indem sie sich auf die 0,82 mg/l beziehen? Nehmen wir an Trinkbeginn und Trinkende sind unbekannt, zwischen der Tat und der Blutentnahme lag genau eine Stunde, so muss doch eine mögliche Resorptionsphase von 2 Stunden berücksichtigt werden, so dass nicht unterstellt werden darf, dass die Promille im Blut zur Tatzeit höher als 1,58 waren. Oder sehe ich hier etwas falsch?

Vielen Dank für Eure Antworten!

LG Waterfall99