Mpu Feedback?

2 Antworten

die Prüferin

Die "Prüferin" ist idR eine Dipl.-Psychologin. 😉

Ist das jetzt gut oder schlecht?

Lies dir doch deinen eigenen Beitrag nochmal durch. Was soll an den Aussagen der Gutachterin denn schlecht sein? 🤔

Ob es für ein pos. Gutachten ausgereicht hat, kann an dieser Stelle aber leider nicht eingeschätzt werden.


Kirschsaft96 
Beitragsersteller
 19.07.2024, 08:27

Hei danke schon mal für die Antwort. Ja das das jetzt erst mal nix schlechtes heißt war mir auch klar. Die Ärztliche Untersuchung steht ja noch bevor und ist nächste Woche da die diensthabende Ärztin kurzfristig erkrankt ist. Die Psychologin meinte sie muss sich das alles nochmal durchlesen, ob auch alle Kriterien erfüllt wurden und sie müsse sich nochmal schlau machen wegen der Abstinenz da es neue Auflagen aufgrund von Gesetzesänderungen gibt aber da hab ich überall die Fristen die ich von der Führerscheinstelle bekommen habe eingehalten.

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nancycotten  19.07.2024, 23:12
@Kirschsaft96

Dabei wird es aber weniger um die Fristen von der FEB gehen, sondern darum, ob du z.B die ggf. erforderliche Abstinenzzeit nachgewiesen hast. Die Kriterien der Buk (Beurteilungskriterien) wurden etwas "verschärft". Soll heißen = wenn bspw. ein Abstinenzzeitraum von 15 Monaten in deinem Fall nötig gewesen wäre und du "nur" 12 Monate nachgewiesen hättest, müsste die Gutachterin sehr gut begründen, warum sie dir trotzdem ein pos. Gutachten ausstellt...

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Kirschsaft96 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 02:54
@nancycotten

Pardon ich hab mich etwas falsch ausgedrückt. Es ging auch um den Abstinenzzeitraum. Beim Antrag der Neuerteilung wollte die FEB 6 Monate Monate Abstinenz und dann als die Prüfgesellschaft ausgesucht wurde stand im Kleingedruckten das sie 12 Monate fordern und die Psychologin meinte letztens nach dem Gespräch das eigentlich 15 Monate normal sind aber sie is sich da nochmal mit den Fakten auseinandersetzen muss und ob die 12 Monate auch ausreichen und das es durchaus auch Sonderregelungen gibt die sie dann anwenden würden aber durch die neuen Gesetze ist sie noch nicht auf dem neuestem Stand und muss sich grundsätzlich noch in meine Akte einlesen

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nancycotten  20.07.2024, 04:28
@Kirschsaft96

Immer wieder verwunderlich dass sich FEB'en "anmaßen" Abstinenzzeiten zu fordern, denn das unterliegt in keinster Weise ihrer Kompetenz (denn dann könnten sie die Begutachtungen auch gleich selbst durchführen). Das aber nur mal nebenbei. Davon ab: es kommt halt jetzt darauf an in welche Hypothese du eingestuft wirst und ob oder was du neben den Abstinenznachweisen evtl. noch an Maßnahmen vorweisen konntest. Wenn ich fragen darf: ging es um Alkohol oder um andere Drogen? Wie waren deine Werte bei der Kontrolle?

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Kirschsaft96 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 09:38
@nancycotten

Ging um Alkohol 1.82 Promile. Und um Thc das ich verschrieben bekam. 8.9 Nannogram und Carbonsäure lag bei 43. Allerdings wurde im laufe der Untersuchung bekannt das in der Verbangenheit eine Abhängigkeit von Thc Vorlag. Abstinent seit September 22 und ich konnte neben der Vorbereitung Vorweisen das ich mich selbst ins Kh eingewiesen hab und dort 2 Monate war ich war regelmässig für ein Jahr beim Psychologen ich war nei ner Suchtberatung und hab ein Selbsthilfeprogramm besucht für 4 Wochen. Nachweise hatte ich für 18 Monate Alkohol und 12 Monate Thc. Dort wärens auch mindestens 15 gewesen wenn es das Labor nicht verkackt hätte.

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nancycotten  20.07.2024, 23:21
@Kirschsaft96

Hm nun gut, Cannabisrezept bei bekannter Abhängigkeit, da ist erstmal klar dass genauer hingeschaut wird. Hattest du denn einen detaillierten Behandlungsplan deines Arztes dabei? Daneben Mischkonsum mit Alkohol (polytox), da sind die Anforderungen generell höher. 18 Monate AN für Alkohol sind super, aber 12 für THC sind grenzwertig, da kommt es (neben den Nachweisen und den Maßnahmen) auch sehr darauf an wie überzeugend du im Gespräch mit Gutachter und Arzt warst bzw. sein wirst. Warum nur 4 Wochen SH-Programm? Verstehe ich es richtig, dass du jetzt keine SHG (mehr) besuchst?

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Kirschsaft96 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 23:53
@nancycotten

Der Behandlungsplan lag der Behörde vor und ich geh davon aus das der in meiner Akte dabei war. Das Programm an dem ich teilnahm feht nur maximal 4 Wochen auf Wunsch auch 6 aber dafür war ich ja 1 Jahr lang beim Psychologen und wär auch gern länger gewesen aber er meinte er kann eine weitere Behandlung vor der Krankenkasse nicht mehr rechtfertigen da ich alle Probleme aufgearbeitet habe stabil bin und abstinent und es nichts mehr gibt was er für mich tun kann.

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nancycotten  22.07.2024, 01:05
@Kirschsaft96

Na gut, dann drücke ich dir die Daumen für ein pos. Gutachten. Wäre toll, wenn du hier berichten würdest wie es ausgegangen ist. :)

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Kirschsaft96 
Beitragsersteller
 22.07.2024, 08:32
@nancycotten

Danke werd ich machen und wenns nicht geklappt hat zieh ich den Antrag zurück und probiers im September nochmal wenn ich die 15 Monate Abstinenz nachweisen kann. Die Alten Belege verfallen ja nicht sofern ich die Kette aufrecht erhalte oder?

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Für uns andere Verkehrsteilneher sehr wahrscheinlich schlecht.