3 Jahre nach MPU mit 0,56 Promille am Steuer erwischt worden was nun?
Hallo zusammen,
2019 also vor 3 Jahren habe ich eine MPU machen müssen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Straßenverkehr.
Seitdem war ich im Straßenverkehr bisauf ein 2 Blitzbilder nicht auffällig.
Nun vor ein paar Tagen wurde ich dann angehalten und es wurde ein Alkoholwert von 0,56 Promille am Steuer festgestellt.
Laut dem Bußgeldkatalog erwartet mich 1 Monat Fahrverbot, 500€ und 1 Punkt.
Meine konkrete Frage ist:
Wird meine MPU vor 3 Jahren mit bewertet bzw. Kann es sein dass ich eine erneute MPU machen muss ? Oder wird das als Ersttäter angesehen ?
Hinzufügen muss ich, dass ich vor der MPU keinen Führerschein hatte und minderjährig war falls das eine wichtige Info sein sollte.
Es ist eine absolut unverantwortliche Handlung von mir, dass weiß ich und ich wäre dankbar über sachliche Antworten :)
4 Antworten
Habe eben mal gegooglet ob Trunkenheit im Straßenverkehr verjährt. Anscheinend verjährt es nach 3 Jahren. 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB
Leider hast du dir den falschen § rausgesucht, für dich gilt §29 StVG und eine 10-jährige Tilgungsfrist.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__29.html
D.h., du bist sowohl strafrechtlich als auch führerscheinrechtlich Wiederholungstäter und wirst, sofern deine BAK bei 0,5‰ oder mehr liegt, eine weitere MPU mit Alkoholfragestellung machen müssen. :(
Da der 1. Fall aktenkundig ist, bist du kein Ersttäter mehr. Verjährung kommt m. W, auch noch nicht in Frage.
Bleibt abzuwarten, wie die Führerscheinstelle reagiert.
Bis 10jahre Quasi unter Beobachtung und es steht in deiner akte . Das heißt für, es zählt als Wiederholungstäter. Heißt für dich Geldstrafe und eine Mpu safe kommst nicht rum .Und weil du deswegen schonmal eine mpu hattes wirdt es bein zweiten mal schwer werden dein Fs wieder zu bekommen . Tu mir leid einmal kann sowas immer passieren , hast aber nicht raus gelernt also selber schuld.
Natürlich bist du kein Ersttäter mehr, du musstest ja eine MPU machen.
Jetzt kann dir ebenfalls wieder eine MPU auferlegt werden. Und die dürfte deutlich schwerer zu bestehen sein als die erste.
Habe eben mal gegooglet ob Trunkenheit im Straßenverkehr verjährt. Anscheinend verjährt es nach 3 Jahren. 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB
Dies wäre demnach verjährt. Gelt ich dennoch nichtmehr als ersttäter?