3 Jahre nach MPU mit 0,56 Promille am Steuer erwischt worden was nun?

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Habe eben mal gegooglet ob Trunkenheit im Straßenverkehr verjährt. Anscheinend verjährt es nach 3 Jahren. 78 Abs.  3 Nr.  5 StGB

Leider hast du dir den falschen § rausgesucht, für dich gilt §29 StVG und eine 10-jährige Tilgungsfrist.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__29.html

D.h., du bist sowohl strafrechtlich als auch führerscheinrechtlich Wiederholungstäter und wirst, sofern deine BAK bei 0,5‰ oder mehr liegt, eine weitere MPU mit Alkoholfragestellung machen müssen. :(

Da der 1. Fall aktenkundig ist, bist du kein Ersttäter mehr. Verjährung kommt m. W, auch noch nicht in Frage.

Bleibt abzuwarten, wie die Führerscheinstelle reagiert.

Bis 10jahre Quasi unter Beobachtung und es steht in deiner akte . Das heißt für, es zählt als Wiederholungstäter. Heißt für dich Geldstrafe und eine Mpu safe kommst nicht rum .Und weil du deswegen schonmal eine mpu hattes wirdt es bein zweiten mal schwer werden dein Fs wieder zu bekommen . Tu mir leid einmal kann sowas immer passieren , hast aber nicht raus gelernt also selber schuld.

Natürlich bist du kein Ersttäter mehr, du musstest ja eine MPU machen.

Jetzt kann dir ebenfalls wieder eine MPU auferlegt werden. Und die dürfte deutlich schwerer zu bestehen sein als die erste.


Ironstar 
Beitragsersteller
 27.08.2022, 11:30

Habe eben mal gegooglet ob Trunkenheit im Straßenverkehr verjährt. Anscheinend verjährt es nach 3 Jahren. 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB

Dies wäre demnach verjährt. Gelt ich dennoch nichtmehr als ersttäter?

apfelbus  27.08.2022, 11:35
@Ironstar

Verjährung hat damit nichts zu tun. Das bedeutet nur daß man danach nicht mehr dafür belangt werden kann. Das bist Du aber schon und es ist aktenkundig.

JollySwgm  27.08.2022, 16:35
@Ironstar

Vereinfacht gesagt ist Verjährung die Zeit zwischen Straftat und Bestrafung.

In deinem Fall ist das so ähnlich zu sehen wie eine Vorstrafe. Die verschwindet auch nicht plötzlich nach einer gewissen Zeit.