Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Es kommt auch drauf an, ob nur Blechschäden vorliegen, oder ob es verletzte oder sogar tote gibt.
Gehen wir jetzt davon aus, dass der Täter ausfindig gemacht wurde:
- Anzeige und eine Vorladung vor Gericht zu erscheinen
- Fahrverbot, der Führerschein wird für 3 Monate einkassiert
- 3 Punkte in Flensburg
- Geldstrafe
- MPU ist möglich, aber nicht zwangsläufig
- Ein Aufbauseminar muss auf jeden Fall gemacht werden
- Verlängerung der Probezeit
Ich kenne jemanden, dem das in der Probezeit passiert ist. Unfall mit Fahrerflucht, da er jemanden fahrlässig (weil übersehen) die Vorfahrt genommen hat. Folgen waren eine Gerichtsverhandlung, 3 Punkte, 3 Monate Fahrverbot, Probezeit wurde um 2 Jahre verlängert, und ein Aufbauseminar musste er machen. Keine Geldstrafe, keine MPU, oder sonstiges. Gerichtskosten musste er auch nicht übernehmen, da kein Einkommen.