Ist es steuerlich egal, mit wem man verheiratet ist?

Ja ist es.

Es gibt ja mittlerweile die Ehe für alle.
Wie wirkt sich das steuerlich aus?

Tatsächlich nicht anders wie die eingetragene Lebenspartnerschaft, die es vorher gab. Auch diese war gem. § 2 Abs. 8 EStG genauso wie eine Ehe zu behandeln steuerrechtlich.

Sprich: Durch die Einführung der Ehe für alle hat sich steuerrechtlich nichts geändert im Vergleich zur vorherigen Regelung. Die Zusammenveranlagung gem. § 26 EStG war schon vor der Ehe für alle für gleichgeschlechtliche Paare möglich.

...zur Antwort
Frage zu Kleinanzeigen?

Hey, ich bin ganz neu auf Kleinanzeigen und mit dem System noch nicht richtig vertraut. Jetzt bin ich verwirrt und aus den FAQs werde ich mit meinem Problem auch nicht schlauer.

Hintergrundinfos:

Beim Anlegen meines Accounts habe ich auch gleich meine Giro-Bankverbindung hinterlegt. Die wurde von Kleinanzeigen bereits bestätigt. Gestern habe ich dann meine ersten Artikel eingestellt.

Da die Option "Sicher Bezahlen" auch zu schwammig für mich war, habe ich beim einstellen der Ware angewählt: "nein, direktkaufen nicht nutzen".

Nichtmal 5 Minuten nach Upload, bekam hatte ich gleich 2 Interessenten (für verschiedene Stücke).

Beide ließen mir ein Screenshot mit QR Code zukommen, welchen ich scannen müsse, um an mein Geld zu kommen und die Transaktion zu bestätigen. Die QR Codes sehen beide Unterschiedlich aus und führen zu unterschiedlichen Seiten.

Bei Seite Nr. 1 werden Kreditkarten Infos erfragt. Ich besitze nichtmal eine, aber das kann man nicht angeben.

Seite Nr. 2 führt wo hin, wo ich noch mehr Infos über meine Girocard angeben muss, wie Pin und BIC. Wozu? IBAN sollte doch reichen und mein Konto ist ja auch bereits bestätigt hinterlegt.

Handelt es sich hierbei überhaupt um dieses sicher bezahlen, und wieso war es den Personen möglich das zu wählen? Oder werde ich hier grade versucht zu scammen? Wenn ja, wie läuft dieses "sichere bezahlen" normalerweise ab?

Vielen Dank im Vorraus für jegliche Hilfe!

Hier nun noch ein Paar Bilder der Codes und der Seiten:

...zum Beitrag
Beide ließen mir ein Screenshot mit QR Code zukommen,

An der Stelle weißt du, dass das Betrug ist. Der QR Code hat nur einen einzigen Zweck: dich von der Plattform Kleinanzeigen selbst weg zu locken auf eine andere Websites. Das erkennt man auch an der URL mit dem Ende "onlinesecur.info". Das ist offensichtlich nicht Kleinanzeigen.

Handelt es sich hierbei überhaupt um dieses sicher bezahlen,

Nein

Oder werde ich hier grade versucht zu scammen?

Ja.

...zur Antwort
Man sagt es lohnt sich als Azubi.

Wer sagt denn sowas?

Nein, Keine Lohnsteuer bezahlt.

Dann kannst du nichts erstattet bekommen.

Das Finanzamt erstattet so oder so keine Werbungskosten oder Sonderausgaben. Diese mindern nur dein zu versteuerndes Einkommen und damit die Bemessungsgrundlage für die Steuern. Maximal erstattet bekommt man das, was man an Lohnsteuern bezahlt hat. In deinem Fall beträgt die maximale Erstattung also 0 €, da du gar keine Lohnsteuer bezahlt hast.

Die einzige Ausnahme wäre die Mobilitätsprämie. Die greift aber erst bei einer einfachen Entfernung von mehr als 20 km. Bei dir beträgt die Entfernung jedoch 14 km. Somit kann auch keine Mobilitätsprämie festgesetzt werden.

Meine Werbungskosten 2023= 200Eur Und 2022≈900 (Büro, Bücher, usw?

Dann liegen deine Werbungskosten noch unterhalb des Werbungskosten-Pauschbetrages. So lange du nicht über diesen drüber kommst, wirken sich die Werbungskosten effektiv nicht aus. Der Werbungskostenpauschbetrag ist schon im Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

Du bist Experte, sollte ich es sein lassen?

Nach deien Angaben ja. Wäre nur reine Zeitverschwendung für die maximale Erstattung von 0 €.

...zur Antwort
Würdet ihr euch Beschneiden lassen wenn die Vorhaut ohne Probleme sich verschieben lässt?

Mit Sicherheit nicht. Ohne medizinische Notwendigkeit lasse ich mir bestimmt keine Körperteile amputieren.

Ich lasse mir ja auch nicht die Hände amputieren, damit ich keine Fingernägel mehr schneiden muss.

...zur Antwort

Die 22.000 € Umsatzgrenze (nicht Gewinngrenze) gilt für alle Unternehmen zusammen, die Du betreibst. Aus Sicht der Umsatzsteuer bist du nur ein Unternehmer, § 2 Abs. 1 S. 2 UStG.

Beachte dabei bitte auch, dass trotz umsatzsteuerlicher Kleinunternehmerschaft die Gewinne in der Einkommensteuererklärung anzugeben sind. Darauf hat die Kleinunternehmerschaft keine Auswirkung.

...zur Antwort

In 95% der Fälle lohnt sich eine Steuererklärung, wenn man nicht zur Abgabe verpflichtet ist. Du bist nämlich aus dem Grund nicht verpflichtet, weil der Staat sehr wahrscheinlich dir Geld zahlen müsste.

Für die Fälle, wo der Staat wahrscheinlich Geld bekommt, hat er in der Regel eine entsprechende Abgabepflicht ins Gesetz geschrieben.

Für den seltenen Fall, dass ohne Abgabepflicht eine Nachzahlung rauskommen würde, kannst du einfach den Antrag auf die Veranlagung zurück ziehen.

Das einfachste ist: Du registrierst dich mit Belegabruf auf Elster und nutzt vollkommen kostenlos die vorausgefüllte Steuererklärung. Der Registrierungsprozess dauert zwar ein paar Tage, weil u.a. die Adresse überprüft wird, indem man dir dahin einen Aktivierungscode schickt, aber nach einmaliger Registrierung kann man das für jedes Jahr wieder nutzen.

...zur Antwort
Meine Frage wäre jetzt: Kann die Polizei da etwas machen, wenn ich eine Anzeige erstatte?

Die Polizei kümmert sich nur um die strafrechtliche Seite.

Wie du dein Geld wieder bekommst, ist deine zivilrechtliche Sache und damit hat die Polizei nichts zu tun.

Ich habe seinen Namen, eine Kopie der Anzeige, unseren Chatverlauf und seine IBAN...

Du hast einen Namen. Das muss nicht zwangsläufig sein richtiger Name sein.

Ich würde mich über eine Anzeige freuen.

Wie gesagt bringt dir eine Anzeige dein Geld nicht wieder.

Um dein Geld wieder zu bekommen, musst das zivilrechtlich vom Verkäufer einklagen, wobei du alle Gerichtskosten vorstrecken musst und wenn am Ende beim Betrüger nichts zu holen ist, auch noch auf diesen Kosten sitzen bleibst. Das Kostenrisiko liegt also bei dir.

Ich persönlich würde das Geld abschreiben und daraus lernen niemals per Überweisung auf Kleinanzeigen zu zahlen.

...zur Antwort
Muss ich bei meinem Ferienjob Steuern zahlen?

Wenn du im Monat mit Steuerklasse 1 mindestens 1.358 € verdienst, muss der Arbeitgeber Lohnsteuer abführen.

heißt das nun für mich, dass ich wegen den paar Euro die ich zu viel verdient habe, nun deutlich weniger bekomme weil ich jetzt alles versteuern muss?

Versteuern ≠ Steuern zahlen.

Versteuert wird schon immer alles.

Steuern zahlen musst du nur auf den Betrag, der den Grundfreibetrag überschreitet, denn der Grundfreibetrag ist ein Freibetrag und keine Freigrenze

Außerdem ist noch zu beachten, dass der Grundfreibetrag sich auf das zu versteuernde Einkommen bemisst und nicht auf den Bruttolohn.

Nehmen wir einmal ein paar Zahlen als Beispiel:

15.120 € Bruttoarbeitslohn (1.260 € * 12)

- 1.230 € Werbungskosten Pauschbetrag, § 9a EStG

- 1.407 € Sonderausgaben Beiträge zur Rentenversicherung (117,18 €* 12)

- 1.183 € Sonderausgaben Krankenversicherung (102,69 € * 12 * 96%)

- 258 € Sonderausgaben Pflegeversicherung (21,42 € * 12)

- 197 € Sonderausgaben Arbeitslosenversicherung (16,38 € * 12; wird hier gewertet, da KV+ PV unter 1.900 € in der Summe liegt)

- 36 € Sonderausgaben Pauschbetrag, § 10c EStG

= 10.809 € zu versteuerndes Einkommen.

...zur Antwort
Empfohlen.de seriös oder nicht?

Du musst eben sehen, dass du die Bezahlung noch komplett versteuern musst und selbstverständlich ein Gewerbe anmelden. Darauf wirst du auch in den AGB von empfohlen.de hingewiesen:

Teil 2, § 3 Vergütung (6) und (7):

(6) Es obliegt allein dem Mitglied, die erhaltenden Zahlungen ordnungsgemäß anzuzeigen und zu versteuern.
(7) Vor Auszahlung etwaiger Guthaben hat das Mitglied insbesondere auch zu überprüfen, ob es aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG umsatzsteuerbefreit ist; oder der Regelbesteuerung unterliegt und hat die entsprechende Einstellung im Mitgliedsaccount zu wählen und für den Fall, dass es der Mehrwertsteuerpflicht oder Regelbesteuerung unterliegt, die eigene Umsatzsteueridentifikationsnummer anzugeben.
...zur Antwort

Einfach sagen. Die wissen, dass das irgendwann kommen wird.

Der Altersunterschied ist vollkommen normal und nicht ansatzweise ein Problem.

...zur Antwort
Wo Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung in Steuererklärung eintragen?
da ich zu dem betreffenden Zeitpunkt gesetzlich familienversichert war

Gar nicht. Die Mindestvorsorgepauschale ist als fiktive Annahme nur für den Lohnsteuerabzug relevant und hat nichts in der Einkommensteuererklärung verloren.

Wenn du keine eigenen Beiträge zur Krankenversicherung geleistet hast, gibst du in der Einkommensteuererklärung nichts an.

...zur Antwort

Klar kannst du einen Subunternehmer beauftragen einen Auftrag für dich zu übernehmen. Gegenüber deinem Kunden bist du aber weiterhin verantwortlich und auch haftbar, auch für Fehler, die dein Subunternehmer macht. Du kannst dich dann nicht raus reden mit "Wenden Sie sich an meinen Subunternehmer, den Sie zwar nie beauftragt haben, aber ich." Der Kunde hat den Vertrag mit dir abgeschlossen und nicht mit deinem Subunternehmer.

...zur Antwort

Als erstes die rechtlichen Rahmenbedingungen abstecken:

Ein Gewerbe liegt dann vor, sobald die Punkte des § 15 Abs 2 S. 1 EStG erfüllt sind:

  • Nachhaltigkeit
  • Selbstständigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr

So lange du minderjährig bist, benötigst du neben der Zustimmung deiner Eltern auch dafür die Genehmigung des Familiengerichts, § 112 BGB.

Du musst innerhalb eines Monats ab dem ersten Tätigwerden ein Gewerbe anmelden, § 14 GewO, und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln, § 138 AO.

Wann und ob Steuern fällig werden entscheidet sich erst später. Die Anmeldepflicht beginnt sofort.

Sobald das alles erledigt ist, dann kannst du anfangen auf TikTok/Insta Geld zu verdienen.

...zur Antwort

Nein das ist nicht unseriös. Sie suchen eben Leute, dessen Profil zu den Unternehmen passt, die die Zeitarbeitsfirma als Kunden hat.

Natürlich muss man da von einem potentiellen Bewerber den Lebenslauf haben. Ansonsten kann man ja nicht sehen, ob er passt oder nicht.

Nach der Sichtung deines Lebenslaufs haben sie dann gesehen, dass du nicht dazu passt. Vorher konnten sie das ja schlecht wissen. Deinen Lebenslauf können sie ja nicht erahnen vorab.

An dem Vorgehen ist alles seriös.

...zur Antwort

Unberechtigte Lastschriften kannst du 13 Monate lang von deiner Bank zurück buchen lassen. Genau das würde ich tun.

Anschließend muss der Shop beweisen, dass seine Forderung rechtmäßig ist vor Gericht.

...zur Antwort
Wie viel brauche ich als Startkapital

Genug dass du Ware und Transport zahlen kannst sowie die Gebühren für Gewerbeanmeldung und Genehmigung des Familiengerichts.

habe ich irgewelche Risiken dabei?

Ja hast du. Du bist als Gewerbetreibender gegenüber deinem Kunden zur Gewährleistung verpflichtet. Dabei ist es auch egal, wenn dein Lieferant in China sitzt. Der Kunde hat dir gegenüber deine Ansprüche.

Muss ich ein Gewerbe anmelden

Ja musst du.

Ein Gewerbe liegt dann vor, sobald die Punkte des § 15 Abs 2 S. 1 EStG erfüllt sind:

  • Nachhaltigkeit
  • Selbstständigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr

So lange du minderjährig bist, benötigst du neben der Zustimmung deiner Eltern auch dafür die Genehmigung des Familiengerichts, § 112 BGB.

Du musst innerhalb eines Monats ab dem ersten Tätigwerden ein Gewerbe anmelden, § 14 GewO, und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln, § 138 AO.

Wann und ob Steuern fällig werden entscheidet sich erst später. Die Anmeldepflicht beginnt sofort.

wen ja wie und muss ich direkt Steuern zahlen sobald ich mit Dropshiping angefangen haben

Nach Ablauf des Jahres musst du die Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Gewinnermittlung elektronisch an das Finanzamt übermitteln (Abgabepflicht). Das alles von dir aus ohne Aufforderung durch das Finanzamt.

Eventuell Freibeträge ändern nichts an der Abgabepflicht der Steuererklärungen. Ohne diese kann das Finanzamt nämlich nicht prüfen, ob die eingehalten worden sind. Daher sind die Erklärungen immer abzugeben.

Einkommensteuer: Hier wird der Gewinn (Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben) versteuert. Gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte haben keinen eigenen Freibetrag. Es gibt den Grundfreibetrag und darin fließen alle deine Einkünfte mit ein. Auch dein zweites Gewerbe oder ein eventuell vorhandener Bruttoarbeitslohn oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder eine Rente zählt dort mit rein. Ein Minijob bildet davon jedoch eine Ausnahme, wenn dieser tatsächlich pauschal versteuert wird und dein Arbeitgeber diese pauschale Steuer abführt.

Gewerbesteuer: Die wird ebenfalls fällig auf den Gewinn. Allerdings wird hier ein Freibetrag von 24.500 € abgezogen.

Umsatzsteuer: So lange der Umsatz unter 22.000 € liegt, bist du Kleinunternehmer. Dann musst du keine Umsatzsteuer abführen, darfst aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen und auch nicht die Vorsteuer ziehen.

Wenn du auf die Kleinunternehmerschaft verzichtest (daran wärst du 5 Jahre gebunden) oder dein Umsatz höher liegt, musst du auf die Verkäufe Umsatzsteuer abführen. Im Gegenzug kannst du für deine Einkäufe die Vorsteuer geltend machen.

Auch wenn du es widerrechtlich nicht angemeldet haben solltest oder das Gewerbe ohne ggf. notwendige Genehmigung des Familiengerichts betreibst, sind trotzdem die steuerlichen Pflichten zu erfüllen, § 40 AO.

z.b auf Shopify.

Shopify kannst du nicht verwenden mit 15. Shopify ist erst ab 18. Das kann man eindeutig in den Nutzungsbedingungen lesen.

...zur Antwort
ist es möglich für mehrere Arbeitsverhältbisse die Entfernungspauschale geltend zu machen?

Ja ist es, BMF-Schreiben vom 18.11.2021 (BStBl I S. 2315) - IV C 5 – S 2351/20/10001 :002 – 2021/1203982 Tz. 1.8

Wenn ja, sund diese Tage insgesamt als 400 Tage zu sehen?

So wie es im o.g. BMF-Schreiben steht. Entscheidend ist, dass jedes Mal erst zur Wohnung zurück gefahren wird, bevor der nächste Arbeitgeber aufgesucht wird.

Fährt man direkt von Arbeitgeber A zu Arbeitgeber B ohne dazwischen zu Hause gewesen zu sein, wird das nur als Umwegstrecke anerkannt entsprechend des BMF-Schreibens, was zu Kürzungen bei der Entfernung führen kann.

...zur Antwort
Wo liegt der Steuerfreie Betrag, wenn man ohnehin schon einen job hat?

Kurz: Bei 0 €.

Ausführlicher:

Ein Gewerbe liegt dann vor, sobald die Punkte des § 15 Abs 2 S. 1 EStG erfüllt sind:

  • Nachhaltigkeit
  • Selbstständigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr

Du musst innerhalb eines Monats ab dem ersten Tätigwerden ein Gewerbe anmelden, § 14 GewO, und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln, § 138 AO.

Wann und ob Steuern fällig werden entscheidet sich erst später. Die Anmeldepflicht beginnt sofort.

Nach Ablauf des Jahres musst du die Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Gewinnermittlung elektronisch an das Finanzamt übermitteln (Abgabepflicht). Das alles von dir aus ohne Aufforderung durch das Finanzamt.

Eventuell Freibeträge ändern nichts an der Abgabepflicht der Steuererklärungen. Ohne diese kann das Finanzamt nämlich nicht prüfen, ob die eingehalten worden sind. Daher sind die Erklärungen immer abzugeben.

Einkommensteuer: Hier wird der Gewinn (Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben) versteuert. Gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte haben keinen eigenen Freibetrag. Es gibt den Grundfreibetrag und darin fließen alle deine Einkünfte mit ein. Auch dein zweites Gewerbe oder ein eventuell vorhandener Bruttoarbeitslohn oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder eine Rente zählt dort mit rein. Ein Minijob bildet davon jedoch eine Ausnahme, wenn dieser tatsächlich pauschal versteuert wird und dein Arbeitgeber diese pauschale Steuer abführt.

Gewerbesteuer: Die wird ebenfalls fällig auf den Gewinn. Allerdings wird hier ein Freibetrag von 24.500 € abgezogen.

Umsatzsteuer: So lange der Umsatz unter 22.000 € liegt, bist du Kleinunternehmer. Dann musst du keine Umsatzsteuer abführen, darfst aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen und auch nicht die Vorsteuer ziehen.

Wenn du auf die Kleinunternehmerschaft verzichtest (daran wärst du 5 Jahre gebunden) oder dein Umsatz höher liegt, musst du auf die Verkäufe Umsatzsteuer abführen. Im Gegenzug kannst du für deine Einkäufe die Vorsteuer geltend machen.

Auch wenn du es widerrechtlich nicht angemeldet haben solltest sind trotzdem die steuerlichen Pflichten zu erfüllen, § 40 AO.

...zur Antwort
Wenn ich auf dem 2. Platz komme und das Geld gewinne, müsste ich darauf Steuern zahlen. Eigentlich nicht oder? da ich ja keine gewinne mit der Kryptowährung erzielt habe, sondern geschenkt bekommen habe.

Doch musst du. Das sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG, weil hier kein Gewinn im Sinne eines Glücksspiels vorliegt, sondern deine erbrachte Leistung mit der Anzahl der Trades Ursache ist. Diese Einkünfte übersteigen auch den Freibetrag von 256 € und sind somit in der Steuererklärung anzugeben (es besteht Abgabepflicht) und zu versteuern.

Gleichzeitig stellt dieser Vorgang des Gewinns einen Anschaffungszeitpunkt dar für die Prüfung der Haltefrist des § 23 EStG bei der späteren Veräußerung.

...zur Antwort