Ab wann muss man auf Honorarbasis steuern zahlen?

3 Antworten

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Wo liegt der Steuerfreie Betrag, wenn man ohnehin schon einen job hat?

Kurz: Bei 0 €.

Ausführlicher:

Ein Gewerbe liegt dann vor, sobald die Punkte des § 15 Abs 2 S. 1 EStG erfüllt sind:

  • Nachhaltigkeit
  • Selbstständigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr

Du musst innerhalb eines Monats ab dem ersten Tätigwerden ein Gewerbe anmelden, § 14 GewO, und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln, § 138 AO.

Wann und ob Steuern fällig werden entscheidet sich erst später. Die Anmeldepflicht beginnt sofort.

Nach Ablauf des Jahres musst du die Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Gewinnermittlung elektronisch an das Finanzamt übermitteln (Abgabepflicht). Das alles von dir aus ohne Aufforderung durch das Finanzamt.

Eventuell Freibeträge ändern nichts an der Abgabepflicht der Steuererklärungen. Ohne diese kann das Finanzamt nämlich nicht prüfen, ob die eingehalten worden sind. Daher sind die Erklärungen immer abzugeben.

Einkommensteuer: Hier wird der Gewinn (Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben) versteuert. Gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte haben keinen eigenen Freibetrag. Es gibt den Grundfreibetrag und darin fließen alle deine Einkünfte mit ein. Auch dein zweites Gewerbe oder ein eventuell vorhandener Bruttoarbeitslohn oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder eine Rente zählt dort mit rein. Ein Minijob bildet davon jedoch eine Ausnahme, wenn dieser tatsächlich pauschal versteuert wird und dein Arbeitgeber diese pauschale Steuer abführt.

Gewerbesteuer: Die wird ebenfalls fällig auf den Gewinn. Allerdings wird hier ein Freibetrag von 24.500 € abgezogen.

Umsatzsteuer: So lange der Umsatz unter 22.000 € liegt, bist du Kleinunternehmer. Dann musst du keine Umsatzsteuer abführen, darfst aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen und auch nicht die Vorsteuer ziehen.

Wenn du auf die Kleinunternehmerschaft verzichtest (daran wärst du 5 Jahre gebunden) oder dein Umsatz höher liegt, musst du auf die Verkäufe Umsatzsteuer abführen. Im Gegenzug kannst du für deine Einkäufe die Vorsteuer geltend machen.

Auch wenn du es widerrechtlich nicht angemeldet haben solltest sind trotzdem die steuerlichen Pflichten zu erfüllen, § 40 AO.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Kasi2003 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 16:22

Ach so, okay. Weil manchmal suchen die Leute z.b. Wahlhelfer, und das wird halt mit 170€ Einsatz gut bezahlt. Aber wenn dann noch ein batzen arbeit für nur einen Einsatz hintersteck, lasse ich es besser. Danke trotzdem.

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Gar nicht, den schöpftst du schon mit dem anderen aus.

Das Geld wird einfach addiert und dafür zahlst du Steuern, da ist nichts steuerfrei.

Zb hast du normal 30.000 und machst damit 8000., dann hast du einfach 38000 und die werden auch versteuert.

Durch die Progression zahlst du dann auch auf die 30.000 mehr Steuern, weil ist halt so.

Der erste Freibetrag, die sogenannte Übungsleiterpauschale bezieht sich auf Einkünfte aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Betreuer, Übungsleiter, Erzieher oder ähnliches. Genaueres steht im Paragraph 3 Nr 26 EStG.

Der zweite Freibetrag bezieht sich darauf, dass bei Einkünften ohne Lohnsteuerabzug bis 410€ keine Abgabepflicht besteht.

Grundsätzlich gibt es aber gar keinen Freibetrag

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 2018 abgeschlosse Ausbildung zum Finanzwirt