Empfohlen.de seriös oder nicht?

2 Antworten

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Empfohlen.de seriös oder nicht?

Du musst eben sehen, dass du die Bezahlung noch komplett versteuern musst und selbstverständlich ein Gewerbe anmelden. Darauf wirst du auch in den AGB von empfohlen.de hingewiesen:

Teil 2, § 3 Vergütung (6) und (7):

(6) Es obliegt allein dem Mitglied, die erhaltenden Zahlungen ordnungsgemäß anzuzeigen und zu versteuern.
(7) Vor Auszahlung etwaiger Guthaben hat das Mitglied insbesondere auch zu überprüfen, ob es aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG umsatzsteuerbefreit ist; oder der Regelbesteuerung unterliegt und hat die entsprechende Einstellung im Mitgliedsaccount zu wählen und für den Fall, dass es der Mehrwertsteuerpflicht oder Regelbesteuerung unterliegt, die eigene Umsatzsteueridentifikationsnummer anzugeben.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Gamergirl864 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 20:09

Ich bin unter 18. Unter 18 muss man doch nichts versteuern oder? Ich kenn mich nicht so wirklich damit aus.

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Mungukun  07.07.2024, 20:13
@Gamergirl864
Ich bin unter 18

Dann darfst du nach den AGB von empfohlen.de den Dienst gar nicht verwenden. Der ist also erst ab 18.

§ 2 Nutzungsberechtigung
(1) Sich registrieren und die Module nutzen, dürfen alle Verbraucher, die das 18. Lebensjahr vollendet haben

Davon abgesehen.

Unter 18 muss man doch nichts versteuern oder?

Doch musst du. Das Steuerrecht kennt kein Mindestalter. Selbst als Baby musst du Sachen versteuern, wenn du steuerpflichtige Einkünfte hast.

Ein Gewerbe liegt dann vor, sobald die Punkte des § 15 Abs 2 S. 1 EStG erfüllt sind:

  • Nachhaltigkeit
  • Selbstständigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr

So lange du minderjährig bist, benötigst du neben der Zustimmung deiner Eltern auch dafür die Genehmigung des Familiengerichts, § 112 BGB.

Du musst innerhalb eines Monats ab dem ersten Tätigwerden ein Gewerbe anmelden, § 14 GewO, und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln, § 138 AO.

Wann und ob Steuern fällig werden entscheidet sich erst später. Die Anmeldepflicht beginnt sofort.

Nach Ablauf des Jahres musst du die Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Gewinnermittlung elektronisch an das Finanzamt übermitteln (Abgabepflicht). Das alles von dir aus ohne Aufforderung durch das Finanzamt.

Eventuell Freibeträge ändern nichts an der Abgabepflicht der Steuererklärungen. Ohne diese kann das Finanzamt nämlich nicht prüfen, ob die eingehalten worden sind. Daher sind die Erklärungen immer abzugeben.

Einkommensteuer: Hier wird der Gewinn (Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben) versteuert. Gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte haben keinen eigenen Freibetrag. Es gibt den Grundfreibetrag und darin fließen alle deine Einkünfte mit ein. Auch dein zweites Gewerbe oder ein eventuell vorhandener Bruttoarbeitslohn oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder eine Rente zählt dort mit rein. Ein Minijob bildet davon jedoch eine Ausnahme, wenn dieser tatsächlich pauschal versteuert wird und dein Arbeitgeber diese pauschale Steuer abführt.

Gewerbesteuer: Die wird ebenfalls fällig auf den Gewinn. Allerdings wird hier ein Freibetrag von 24.500 € abgezogen.

Umsatzsteuer: So lange der Umsatz unter 22.000 € liegt, bist du Kleinunternehmer. Dann musst du keine Umsatzsteuer abführen, darfst aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen und auch nicht die Vorsteuer ziehen.

Wenn du auf die Kleinunternehmerschaft verzichtest (daran wärst du 5 Jahre gebunden) oder dein Umsatz höher liegt, musst du auf die Verkäufe Umsatzsteuer abführen. Im Gegenzug kannst du für deine Einkäufe die Vorsteuer geltend machen.

Auch wenn du es widerrechtlich nicht angemeldet haben solltest oder das Gewerbe ohne ggf. notwendige Genehmigung des Familiengerichts betreibst, sind trotzdem die steuerlichen Pflichten zu erfüllen, § 40 AO.

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Gamergirl864 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 23:28
@Mungukun

also auch wenn ich Babysitte oder Zeitung austrage? Ich Blick da irgendwie nicht mehr durch. Muss ich bald auch Atmen versteuern?

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Mungukun  12.07.2024, 06:48
@Gamergirl864

Beim Austragen von Zeitungen bist du angestellt. Da übernimmt der Arbeitgeber die Versteuerung in Form des Lohnsteuerabzugs.

Beim Babysitten kommt es darauf an: Als Angestellter, beispielsweise bei einer entsprechenden Vermittlungsagentur übernimmt das wieder der Arbeitgeber, ebenso wenn du beispielsweise einen Ferienjob in einem Betrieb machst.

Machst du das Babysitten dagegen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung selbstständig sind wir wieder bei einem Gewerbe.

Beim Atmen erzielst du keine Einkünfte. Da muss nichts versteuert werden.

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Gamergirl864 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 20:09

Hab da überhaupt nichts angegeben. Hab die Website nur gesehen und war skeptisch

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deinHerz027  07.07.2024, 20:11
@Gamergirl864

Sehr gut. Ich wollte nur das mögliche Szenario aufzählen... Womit die so gewaschen sind. Diese Rattenbanden.

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Gamergirl864 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 23:24
@deinHerz027

Es ist 23:23 und ich hab grad übelst den Lachflash wegen der Beleidigung 😂😭

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