Auch nach derzeitiger Rechtslage müssen keine jahrzehnte reichenden Investitionen im aktuellen Haushalt untergebracht werden. Die Schuldenbremse verlangt lediglich, dass die jährlichen Zahlungen im selben Haushaltsjahr verbucht werden, in dem sie stattfinden. Ich würde die Haushaltsbremse auf Bundesebene nicht verändern. Sie schützt zukünftige Generationen und erlaubt ihnen Handlungsspielräume, sonst ergeht es uns eines Tages wie Griechenland.
Auch eine Brücke, die jetzt gebaut wird, ist ja keine Investition für die Ewigkeit. Die Brücke muss in 50-60 Jahren neugebaut oder aufwendig saniert werden. Dann muss die dann lebende Generation nicht nur die Kosten für die Brücke aufbringen, sondern auch noch die Kosten für "unseren" Brückenbau" nebst Zinseszinsen.
Eine Aufweichung der Schuldenbremse würde ich höchstens auf Länderebene befürworten. Dass diese im Normalfall gar keine Schulden mehr machen dürfen, erscheint mit unlogisch. Das sollte ans Bundesrecht angeglichen werden.