Einfuhrumsatzsteuer Alibaba?
Moin,
Ich bin als Kleinunternehmer angemeldet und habe vor Ware von Alibaba zu verkaufen.
Da die Händler in China wohnen haben ich Fragen zu der Einfuhrumsatzsteuer. Wenn ich Wahre beziehe und der Händler diese Ware erst nach Belgien importiert und sie von dort zu mir. Dann ja im Grunde genommen die Einfuhrumsatzsteuer nicht fällig, da es aus einem Eu Land kommt. Bei mir kommt die Ware von einer deutschen Adresse an.
Ist das rechtlich zulässig oder mach ich mich auch strafbar?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/JilBoe234/1668174275816_nmmslarge__0_495_1080_1080_25935c7110e00a7272e11d214e12c7cf.jpg?v=1668174276000)
Dann ja im Grunde genommen die Einfuhrumsatzsteuer nicht fällig, da es aus einem Eu Land kommt.
Wir kommst du denn darauf, dass da keine EUSt anfällt?
Alibaba kassiert Sie zwar von dir als Kunde, wenn du da was einkaufst und führt sie selbst ab. Aber belastet wurdest du ja schon mit dieser.
Ist das rechtlich zulässig oder mach ich mich auch strafbar?
Alles gut. Alibaba ist da ein Art "Vermittler" und ja, es ist zulässig.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Dann ja im Grunde genommen die Einfuhrumsatzsteuer nicht fällig,
Falsch. Auch bei Bezug aus dem EU-Ausland wird Einfuhrumsatzsteuer fällig, § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG.
Ist das rechtlich zulässig
Ja. Du sparst ja so oder so keine Umsatzsteuer.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/kegus/1463430630365_nmmslarge__82_36_648_648_d74723fae3cf5697f774380b2d85f78b.jpg?v=1463430632000)
Auch bei Bezug aus dem EU-Ausland wird Einfuhrumsatzsteuer fällig, § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG.
Streng genommen ist das dann keine Einfuhrumsatzsteuer, sondern Erwerbsteuer = USt auf den igE. ;-)