Hallo ihr lieben,
wir haben vor ca. 2 Wochen unsere Steuererklärung für 2023 abgegeben und unsere Nebenkosten für 2023 „selbst berechnet“ anhand der Nebenkostenabrechnung, die wir für das Jahr 2022 erhalten haben.
Das Finanzamt möchte jetzt einen Nachweis über die Nebenkosten. Dieser liegt uns aber wie in bei der letzten Steuererklärung noch nicht vor. Wir bekommen die Abrechnung immer erst im November/Dezember eines Jahres. Dementsprechend können wir keinen Beleg vorlegen, außer den für das Jahr 2022.
Ausserdem ist uns aufgefallen, dass wir letztes Jahr in der Erklärung für 2022 vergessen haben die Nebenkostenabrechnung mit anzugeben.
Wir haben in unserer Steuererklärung für das Jahr 2022 NICHT unsere Nebenkostenabrechnung 2022 angegeben, da wir diese erst im Dezember 2023 erhalten haben, die Erklärung allerdings bereits im Sommer 2023 für das Jahr 2022 ans Finanzamt übermittelt haben.
Die Abrechnung für 2022 ist also noch in gar keiner Steuererklärung aufgeführt.
Können wir in der Steuererklärung für 2023 jetzt beide Nebenkostenabrechnung „geltend“ machen, obwohl wir nur für 2022 einen Nachweis haben und für 2023 selbst ausgerechnet haben?
Und gibt es bzgl. des „Selbstrechnens“ jetzt Probleme mit dem Finanzamt?
Ausserdem hat und ELSTER eine Steuerrückerstattung in Höhe von über 1000€ ausgerechnet, das Finanzamt gibt uns allerdings lediglich 500€ zurück laut Vorläufigkeitserklärung, wieso ist das so? Das gleiche Problem hatten wir auch in der letzten Erklärung.