Badsanierung in vermieteter Eigentumswohnung?
Ich möchte das Badezimmer in einer vermieteten Eigentumswohnung sanieren, dazu habe ich ein Komplettangebot mit Arbeitsleistung, Fliesen, Auswechslung des Waschbeckens und Badewanne usw. erhalten. Nun ist das so, dass die einzelnen Kosten nicht aufgeführt sind und nur der Festpreis + Mehrwertsteuer und auch in der Rechnung so aufgeführt sein wird. Bekomme ich da beim Finanzamt bei der Steuererklärung Schwierigkeiten? Es ist ja eigentlich so, daß in einer vermieteten Wohnung die Gesamtkosten der Sanierung steuerlich absetzbar sind, in selbstgenutzter Eigentumswohnung aber nur die Handwerkerkosten zu 20 % absetzbar sind und explizit in der Rechnung angegeben sein müssen.
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/JilBoe234/1668174275816_nmmslarge__0_495_1080_1080_25935c7110e00a7272e11d214e12c7cf.jpg?v=1668174276000)
Bekomme ich da beim Finanzamt bei der Steuererklärung Schwierigkeiten?
Nein, warum auch?
Das sind Kosten für Erhaltungsuafwendungen, die bei vermieteten Grundstücken/Wohnungen nicht unüblich sind und auch als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig sind.
Einziger Punkt, was vllt. noch wichtig ist zu erwähnen:
Wenn diese Kosten
- innerhalb von 3 Jahren nach Anschaffung des Gebäudes angefallen sind und
- die Kosten ohne Mehrwertsteuer 15% der Gebäude-Anschaffungskosten übersteigen
sind das anschaffungsnahe Herstellungskosten - Die sind dann zusammen mit dem Gebäude über die Nutzungsdauer abzuschreiben (Ist jährlich immer ein gewisser Prozentsatz, siehe § 7 (4) EStG) und nicht sofort zu 100% abzugsfähig.
in selbstgenutzter Eigentumswohnung aber nur die Handwerkerkosten zu 20 % absetzbar
Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Aufwendungen etc. (§ 35a EStG) kommt nur bzgl. des "privaten" Haushalts zum Tragen, nicht bei den Vermietungseinkünften.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Unabhängig davon wäre mir das viel zu dünn. Es gibt keinen Vergleich der Positionen, Es lassen sich wunderbar Überteuerungen darin verstecken + falls das Finanzamt tatsächlich den Arbeitslohn herausgefiltert haben möchte, musst Du eine detaillierte Rechnung nachfordern (Was mir schon mit Einheitspreisen passierte). Ein Waschtisch ist beim Fachhandel + Installateur natürlich teurer als im Baumarkt. Aber wieviel? Ich würde mich damit nicht zufrieden geben.
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![](https://images.gutefrage.net/media/user/anTTraXX/1709827570161_nmmslarge__0_0_600_600_4fee819298c8c930db80f1e6a5281d67.png?v=1709827570000)
Also beantwortet es die Frage bzgl der abziehbarkeit gar nicht.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/anTTraXX/1709827570161_nmmslarge__0_0_600_600_4fee819298c8c930db80f1e6a5281d67.png?v=1709827570000)
Also hast du nichts zur Beantwortung beizutragen außer Blödsinn
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Du hast nun 3x klar gemacht, dass Du die Antwort einfach nicht checkst. Natürlich nur, weil andere es nicht richtig erklären können. Es gibt eben einen Punkt, an den es sinnlos wird Der ist erreicht .Du merkst nicht mal, dass 2 andere Deine Frage schon vor 21 Std. hilfreich beantwortet haben, selbst wenn man es Dir direkt sagt. Stattdessen denkst Du, Du "gewinnst", wenn Du mit 3 gleichen Kommentaren nur das letzte Wort hättest. Schreib ihn das 4. Mal, dann behälst Du es auch.
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Stimmt einer der beiden der die Fragen beantwortet hat bin ich. Du faselst nur weiter unsinnigen Kram
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Ich glaube du verstehst nicht, worum es hier geht. Deine Antwort geht auf die Frage gar nicht ein (Deshalb hat u.a. anTTraXX dich auch kommentiert).
Der FS fragt (wenn auch etwas indirekt), ob er die Kosten für die Badsanierung ohne Probleme steuerlich geltend machen kann.
Er erzielt Vermietungseinkünfte, sodass es dem Grunde nach voll abzugsfähig Erhaltungsaufwendungen sind (wenn gewisse Umstände nicht zu anschaffungsnahen Herstellungskosten führen).
Diese Aufschlüsselung in Materialkosten und Arbeitslohn ist in seinem Fall vollkommen egal (Das wird nur dann relevant, wenn er in seiner eigenen Privatwohnung derartige Handwerkerleistungen erbringen lässt. Das haben wir hier aber nicht).
Der FS fragt nach Äpfel und du redest aber über Birnen (So könnte man es jetzt vergleichen im übertragenen Sinne).
![](https://images.gutefrage.net/media/user/anTTraXX/1709827570161_nmmslarge__0_0_600_600_4fee819298c8c930db80f1e6a5281d67.png?v=1709827570000)
Ganz normaler Erhaltungsaufwendung und als solcher Teil der Werbungskosten. Sämtlich Kosten sind (Material und Personal) Stellen Werbungskosten dar.
. §35a EStG ist hier nicht einschlägig da es nicht der eigene Haushalt ist.
Dafür gibt es keinen Grund, da die Leistungen nicht nach § 35a begünstigt sind.