Badsanierung in vermieteter Eigentumswohnung?

3 Antworten

Bekomme ich da beim Finanzamt bei der Steuererklärung Schwierigkeiten?

Nein, warum auch?

Das sind Kosten für Erhaltungsuafwendungen, die bei vermieteten Grundstücken/Wohnungen nicht unüblich sind und auch als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig sind.

Einziger Punkt, was vllt. noch wichtig ist zu erwähnen:

Wenn diese Kosten

  • innerhalb von 3 Jahren nach Anschaffung des Gebäudes angefallen sind und
  • die Kosten ohne Mehrwertsteuer 15% der Gebäude-Anschaffungskosten übersteigen

sind das anschaffungsnahe Herstellungskosten - Die sind dann zusammen mit dem Gebäude über die Nutzungsdauer abzuschreiben (Ist jährlich immer ein gewisser Prozentsatz, siehe § 7 (4) EStG) und nicht sofort zu 100% abzugsfähig.

in selbstgenutzter Eigentumswohnung aber nur die Handwerkerkosten zu 20 % absetzbar

Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Aufwendungen etc. (§ 35a EStG) kommt nur bzgl. des "privaten" Haushalts zum Tragen, nicht bei den Vermietungseinkünften.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

Unabhängig davon wäre mir das viel zu dünn. Es gibt keinen Vergleich der Positionen, Es lassen sich wunderbar Überteuerungen darin verstecken + falls das Finanzamt tatsächlich den Arbeitslohn herausgefiltert haben möchte, musst Du eine detaillierte Rechnung nachfordern (Was mir schon mit Einheitspreisen passierte). Ein Waschtisch ist beim Fachhandel + Installateur natürlich teurer als im Baumarkt. Aber wieviel? Ich würde mich damit nicht zufrieden geben.


kegus  20.07.2024, 20:58
falls das Finanzamt tatsächlich den Arbeitslohn herausgefiltert haben möchte

Dafür gibt es keinen Grund, da die Leistungen nicht nach § 35a begünstigt sind.

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suedhoern  20.07.2024, 23:36
@kegus

Kann ja sein. Heißt ja nicht, dass ich deshalb die Rechnung besonders knapp halten muss.

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anTTraXX  20.07.2024, 13:02

Beantwortet die Frage nun wie?!

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suedhoern  20.07.2024, 20:08
@anTTraXX

Ist doch klar. Wenn kein Pauschalangebot, dann ein aufgeschlüsseltes mit Einzelpreisen nachfordern.

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anTTraXX  20.07.2024, 20:28
@suedhoern

Also beantwortet es die Frage bzgl der abziehbarkeit gar nicht.

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suedhoern  20.07.2024, 23:32
@anTTraXX

Natürlich, Zur Sicherheit ein aufgeschlüsseltes Angebot fordern, damit man für die Absetzbarkeit dem Finanzamt auch später eine aufgeschlüsselte Rechnung vorlegen kann. Oder vielleicht einfach an die hilfreichen Antworten halten. Das spart uns beiden Zeit.

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anTTraXX  21.07.2024, 00:24
@suedhoern

Also hast du nichts zur Beantwortung beizutragen außer Blödsinn

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suedhoern  21.07.2024, 10:44
@anTTraXX

Du hast nun 3x klar gemacht, dass Du die Antwort einfach nicht checkst. Natürlich nur, weil andere es nicht richtig erklären können. Es gibt eben einen Punkt, an den es sinnlos wird Der ist erreicht .Du merkst nicht mal, dass 2 andere Deine Frage schon vor 21 Std. hilfreich beantwortet haben, selbst wenn man es Dir direkt sagt. Stattdessen denkst Du, Du "gewinnst", wenn Du mit 3 gleichen Kommentaren nur das letzte Wort hättest. Schreib ihn das 4. Mal, dann behälst Du es auch.

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anTTraXX  21.07.2024, 10:46
@suedhoern

Stimmt einer der beiden der die Fragen beantwortet hat bin ich. Du faselst nur weiter unsinnigen Kram

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suedhoern  21.07.2024, 10:54
@anTTraXX

Oh. Pardon. Dann habe ich (von Anfang an) Fragesteller + Antwortgeber verwechselt. Kann passieren, war keine Absicht. Ändert an den Kommentaren nichts. Dann hattest Du also mit meiner Antwort auf seine Frage überhaupt nie etwas zu tun? Verstehe.

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Giota210  21.07.2024, 11:15
@suedhoern

Ich glaube du verstehst nicht, worum es hier geht. Deine Antwort geht auf die Frage gar nicht ein (Deshalb hat u.a. anTTraXX dich auch kommentiert).

Der FS fragt (wenn auch etwas indirekt), ob er die Kosten für die Badsanierung ohne Probleme steuerlich geltend machen kann.

Er erzielt Vermietungseinkünfte, sodass es dem Grunde nach voll abzugsfähig Erhaltungsaufwendungen sind (wenn gewisse Umstände nicht zu anschaffungsnahen Herstellungskosten führen).

Diese Aufschlüsselung in Materialkosten und Arbeitslohn ist in seinem Fall vollkommen egal (Das wird nur dann relevant, wenn er in seiner eigenen Privatwohnung derartige Handwerkerleistungen erbringen lässt. Das haben wir hier aber nicht).

Der FS fragt nach Äpfel und du redest aber über Birnen (So könnte man es jetzt vergleichen im übertragenen Sinne).

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Ganz normaler Erhaltungsaufwendung und als solcher Teil der Werbungskosten. Sämtlich Kosten sind (Material und Personal) Stellen Werbungskosten dar.

. §35a EStG ist hier nicht einschlägig da es nicht der eigene Haushalt ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"