Auf Flohmärkten kochen welche Vorraussetzungen?
Hallo zusammen,
ich möchte mich gerne im nächsten Jahr nebenberuflich Selbständig machen mit einem Foodtruck ( selbstgemachte Italienische Nudeln)
Ich würde gerne vorher auf Flohmärkten/Wochenmärkten ab und an mal mein Essen schon ein Mal servieren um nachzuschauen, ob das Essen gut ankommt und natürlich auch um praktische Erfahrung zu sammeln, wie gut ich mit der Situation zurecht komme. Ich würde das mit den Flohmärkten gerne 1-2x im Monat machen. Meine Frage ist gibt es bestimmte Vorraussetzungen hierfür, wie beispielsweise Steuern, Gesundheitsamt etc ? Wenn ja welche Vorraussetzungen muss ich erfüllen?
Ich würde auf dem Flohmarkt gerne mit simplen Mitteln kochen (ohne Foodtruck) lediglich ein Stand mit ein paar Sitzplätzen, Gasherd etc
Habt ihr Tipps ? :)
Danke und LG
4 Antworten
Also ich habe das mal auf dem Flohmarkt gemacht, ohne die rechtlichen Vorraussetzungen, ist aber schon lange her, damals war man damit noch nicht so genau. Ich habe einfach den Flohmarktveranstalter gefragt und bekam von dem dann sogar Strom.
War ein ziemliches Desaster, aber eine interessante Erfahrung. Hatte mich total in der Menge verkalkuliert. Zu hoch. Und alle Interessierten kam in einem regelrechten Anstrurm auf einen kurzen Zeitraum konzentriert, gann plötzlich von 1 auf 100%. Ich bekam dann den Ansturm nicht bewältigt. Das eine eine Eisen verklebte dann noch, weil ich es nicht lange genug aufgeheizt hatte. Die Schlange wurde immer länger und nach 1 Stunde war es dann auch wieder vorbei. Alle kamem in einem sehr kurzen Mittagszeitraum, wo ich dann aber absolut nicht hinterherkam.
Ein weiterer Versuch war mit was anderem auf einem Wochenmarkt. Das lief besser, da ich nichts mehr zubereiten mußte, alles fertig abgepackt hatte, außer die Probierteller. Das hätte man wohl ausbauen können. Mit später Stammkunden, aber es kam auch nicht so viel bei raus, daß ich mir dafür regelmäßig eine Nacht um die Ohren geschlagen hätte. Einziges Problem da : die Kühlung, war überraschend warm aber bekamen wir mit Kühlboxen und Kühlakkus in den Griff. Nur mußten wir vor der Zeit abbrechen, da die Kühlakkus nicht komplett reichten. Wegen der Wärme brauchten wir auch Kühlakkus unter den Probiertellern.
Da hatten wir einfach vorher beim Marktmeister angefragt.
Heute würde warscheinlich ziemlich schnell irgendjemand von irgendeinem Amt vor dem Stand stehen. Mir sind Fälle bekannt, wo das Leute sogar einige Jahre gemacht haben (Marmeladen) für einen guten Zweck, das dann aber untersagt wurde. Auch war es üblich, als Standgeld, Kuchen, Torten mitzubringen, die dann der Veranstalter verkaufte. Da ich es mit Kuchen und Torten nicht so hatte, nahm ich immer Brezeln mit. Die waren immer sehr schnell komplett weg. Die letzten Jahre wird eigentlich alles in der Richtung untersagt. Wobei da nicht das Finanzamt kam, sondern andere Behörden.
Wenn du außerhalb einer Gaststätte Speisen / Getränke zum Verzehr vor Ort anbietest, brauchst du ab dem ersten Angebot eine Reisegewerbekarte (§ 55 GewO). Da gibt es keine Freibeträge.
Natürlich brauchst du auch eine Unterrichtung zum Umgang mit Lebensmitteln vom Gesundheitsamt. Dein Stand wird dann vor Ort von der Lebensmittelaufsicht geprüft.
Neben deinen persönlichen Voraussetzungen benötigst du rund um das Eröffnen eines Foodtrucks folgende Genehmigungen und offizielle Papiere:
Gewerbeschein für Gaststätten und Imbisswägen, erhältlich beim Gewerbeamt
Ggf. eine Reisegewerbekarte, wenn du mit deinem Truck außerhalb deiner Gemeinde arbeiten möchtest, erhältlich beim Ordnungsamt
Antrag auf Bewirtung im Freien, erhältlich beim Ordnungsamt
Ggf. Genehmigung für das Stehen an öffentlichen Plätzen, zu beantragen beim Straßenbauamt
Schanklizenz, sofern du alkoholische Getränke verkaufen möchtest
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, die durch das Finanzamt ausgestellt wird
Polizeiliches Führungszeugnis
Gaststättenunterrichtungsnachweis, den du durch Kurse bei der IHK erwirbst
Gesundheitszeugnis und Hygienebelehrung, ausgestellt durch das Gesundheitsamt
Lebensmittelhygieneschulung und Schulung nach § 43 Infektionsschutzgesetz, ebenfalls beim Gesundheitsamt
Genehmigung im Rahmen des Immissionsgesetzes durch das Ordnungsamt
https://gruenderplattform.de/geschaeftsideen/foodtruck-eroeffneedit:
Also ich kann es nur aus der Sicht eines Finanzbeamten sagen, normalerweise muss das versteuert werden, da du eine Gewinnerzielungs-Absicht hast. Sprich Gewerbe anmelden :)
Würde mich einfach mal mit meinem örtlichen FA in Verbindung setzen
Hi Sarah,
Vielen Dank !
Gibt es da einen bestimmten Betrag den man als Gewinn erreichen muss, um Gewerbe anmelden zu müssen ?
Danke und LG
Anmelden muss man (meiner Erinnerung nach), wenn man eine Gewinnerzielungs-Absicht hat. Hab online iwas von Freigrenze 410 Euro gelesen, bin mir da aber nicht wirklich sicher. Geh einfach auf nummer sicher und frag einfach in dem Finanzamt nach dass deine Einkommenssteuer macht:)
Hi,
Die Vorraussetzungen für den Foodtruck sind mir bekannt, dieser soll auch erst im nächsten Jahr starten. Ich meine tatsächlich die Vorraussetzungen für das kochen auf dem Flohmarkt 1-2x im Monat das ganze ohne Foodtruck für den Anfang. Danke und LG :)