Gibt es ein Gesetz was besagt das in ein Testament stehen kann das ein Haus nie verkauft werden darf wen man es Erbt?

4 Antworten

Rein rechtlich ist das möglich, eine derartige Auflage im Testament aufzunehmen. Allerdings stellt sich eher die Frage wer und wie das kontrolliert werden kann

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

Nein, das gibt es nicht, weil gute Gesetze abstrakt sind. Aber es gibt natürlich Normen, mit denen man dieses Ergebnis erreichen kann.

Nein geht nicht. Auch ein Vorkaufsrecht erlischt mit dem Tod des Besitzers

gibt es, steht so im § 1940 BGB; Du kannst im Testament dem Erben eine Auflage erteilen, dass er ein geerbtes Haus nicht verkauft und kannst gleichzeitig bestimmen, was zu geschehen hat, wenn sich der Erbe nicht an die Auflage hält. Der Erblasser kann auch einen Testamentsvollstrecker einsetzen, der über die Erfüllung der Auflage wacht.