Wenn man ein billiges Auto so um 1000.--2000.- mit neuen TÜV verkauft, aber der neue Besitzer kann das gekaufte Auto dann nicht anmelden, wer haftet dafür?
meine konkret , wenn der neu gemachte tüv im nachhinein aberkannt wird, weil es bei der Prüfstelle schwindeleien gegeben hatte.. wenn das Auto ab dem Prüfdatum auch nicht mehr zugelassen war, und das Auto dann vom neuen Besitzer wieder einen frischen tüv braucht, aber das Auto auch seither nicht mehr angemeldet war. Wenn der neue Besitzer dann nicht durch den tüv kommt weil das Auto mehrere Mängel hat, aber der Verkäufer nichts davon wusste, weil man ja ausgegangen ist das der tüv gilt, und das Auto ok ist.... was ist dann... wer hat schuld, bei Privatverkauf, und bei ausschluß einer Gewährleistung, usw..