Im Fernverkehr kann eine Fahrradreservierung + Fahrradticket nur zusammen mit einer Fahrkarte gebucht werden. Dafür einfach im DB Navigator oder auf bahn.de den Haken "Verbindungen mit Fahrradstellplätzen anzeigen" auswählen. Dann werden dir nur Verbindungen angezeigt, auf denen du auch ein Fahrrad mitnehmen kannst, denn nicht in allen Zügen ist die Fahrradmitnahme möglich. Bei manchen Verbindungen ist das Fahrradsymbol durchgestrichen, das bedeutet, dass keine Fahrradstellplätze mehr frei sind. Dann einfach eine passende Verbindung auswählen und im weiteren Buchungsprozess gibt es die Möglichkeit, Fahrradreservierung und -ticket dazuzubuchen. Wenn du schon ein Ticket hast und nur noch für das Fahrrad eine Resevierung + Ticket brauchst, geht das nur im personenbedienten Verkauf (Reisezentrum oder Hotline).

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Ja, das geht. Allerdings ist bei Online- und Handy-Tickets Vorsicht geboten, weil diese personalisiert sind, d.h. nur für die Person gültig sind, die bei beim Kauf angegeben wurde. Falls die Freundin diejenige war, deren Namen auf dem Ticket steht, ist das Ticket nicht gültig, wenn sie nicht mitfährt.

Bei Papiertickets ist es unproblematischer, weil man da die Namen erst kurz vor Fahrtantritt draufschreiben muss.

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Für mich persönlich gibt es da viele Gründe. Fernzüge halten viel seltener als Regionalzüge und haben meistens auch nicht so eine starke Beschleunigung. Dann sind sie auch meistens besser gefedert und besser schallisoliert, sodass sich das Fahren nicht so ruckelig anfühlt. Durch die selteneren halte finden auch seltener hektische Fahrgastwechsel statt, was für eine entspanntere Atmosphäre sorgt. Außerdem sind natürlich die sitze bequemer und die Züge haben ein allgemein hochwertigeres Design. Diese Faktoren führen dazu, dass ich eine Fahrt in einem Fernzug deutlich angenehmer finde als in einem Regionalzug.

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In so einem Fall wendet man sich erstmal an das Bahnpersonal des Unternehmens, welches die Verspätung verursacht hat (Zugpersonal, DB Information oder Reisezentrum). Die Mitarbeiter können dann einen Hotelgutschein ausgeben. Ist kein Bahnpersonal mehr vor Ort zu erreichen oder weigert sich dieses, eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen, kann man selbst ein Hotel buchen und sich die Auslagen im Nachhinein über das Servicecenter Fahrgastrechte erstatten lassen.

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Es handelt sich um einen Clearing-Fall (steht oben). Das bedeutet, dass das System irgendwelche verdächtigen Aktivitäten in deinem Buchungsverhalten/deinem Account festgestellt hat und jetzt ein Mitarbeiter den Vorfall manuell prüft und dann die Erstattung durchführt. Das kann mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen. Hast du vielleicht in letzter Zeit besonders viele Tickets storniert oder gekauft oder irgendwas anderes betrieben, dass auf Betrug/Geldwäsche oder andere illegale Aktivitäten hindeuten könnte?

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Wenn du ein Ticket für 2 Personen buchst und nur eine Person eine Bahncard hat, dann darfst du auch im Buchungsprozess nur eine Bahncard angeben. Der Bahncard-Rabatt wird dann nur für eine Person gewährt. Wenn die andere Person auch eine Bahncard hat, kannst du natürlich zwei Bahncard angeben.

Was aus technischen Gründen nicht geht, ist die Kombination aus Bahncard 25 und 50 auf einem Ticket. Beispiel: Eine Person hat eine BC 50 und die andere eine BC 25. In diesem Fall können die zwei Personen nicht auf ein gemeinsames Ticket gebucht werden und es muss jeweils einzeln gebucht werden. Wenn eine Person eine Bahncard hat und die andere Person(en) keine, geht das aber auf ein Ticket.

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Du bist im Recht. Bei einer Verspätung von 60 Minuten besteht gemäß der europäischen Fahrgastrechteverordnung Anspruch auf die Erstattung von 25% des Fahrpreises.

Schicke einen schriftlichen Widerspruch an das Servicecenter Fahrgastrechte. Falls die sich dann immer noch weigern, kannst du das Eisenbahn-Bundesamt hinzuziehen, das in Deutschland mit der Durchsetzung von Fahrgastrechten beauftragt ist.

https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Fahrgastrechte/Bahn/Beschwerdeformular/beschwerdeformular_node.html;jsessionid=C7FD887C0120621C61E2416DC6F6AC71.live21323

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Innerhalb Deutschlands sollten sie spätestens 3 Werktage nach der Buchung ankommen. Bei einer Zustellung ins Ausland kann es bis zu 8 Werktage dauern.

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Ja, kannst du. Bei mir hat die Schränke mich sogar durchgelassen, als ich einen Tag später durchwollte, weil ich aufgrund einer Verspätung die Fahrt erst am nächsten Tag antreten konnte.

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Ja, ich habe schon sehr viele Fälle dort eingereicht (bestimmt mehr als 50).

Tatsächlich sind die Bearbeitungszeiten aufgrund der Streiks und der Hochwasserkatastrophe im Moment enorm. Eigentlich ist das gar nicht zulässig. Laut der VERORDNUNG (EG) Nr. 1371/2007 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr ist die Erstattung innerhalb eines Monates zu leisten.

Normalerweise und wenn alles glatt läuft liegt die Bearbeitungszeit bei ca. 2 Wochen. Oft dauert es allerdings länger.

Häufig werden nachfragen unnötige Nachfragen gestellt, z.B. mit welchem Zug man angekommen ist oder was die planmäßige Verbindung war, obwohl man diese Informationen schon bei der Einreichung übermittelt hat. Das führt dazu, dass die Erstattung hinausgezögert wird. Möglicherweise hat das das Ziel, die Leute davon abzuhalten, berechtigte Forderungen durchzusetzen, denn die Kommunikation mit dem SC FGR ist aufwändig, da es nur per Brief und nicht per Mail geht. Einige geben dann bestimmt auf.

Ich habe bisher noch jede Forderung durchsetzen können, allerdings zog sich das teilweise über Monate hin, da immer wieder unnötige Nachfragen kamen oder Anträge fälschlicherweise für nichtig erklärt wurden. In einigen Fällen war zur Durchsetzung meiner Fahrgastrechte eine Beschwerde beim Eisenbahn-Bundesamt nötig. Ich muss allerdings auch dazu sagen, dass es bei mir häufig um kompliziertere Fälle geht, bei denen auch noch die Erstattung von Hotel oder Taxirechnungen involviert sind. Bei einfacheren Anträgen läuft es sicherlich besser.

Da du nur 59 Minuten Verspätung am Zielbahnhof hattest, hast du keinen Anspruch auf Entschädigung, dieser beginnt erst ab 60 Minuten. Es könnte aber sein, dass das SC FGR trotzdem die Entschädigung auszahlt, da die Verspätung nicht immer minutengenau nachvollzogen werden kann.

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Am 13 Oktober sind Fahrkarten für den neuen Fahrplan buchbar.

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Wende dich an die Fahrpreismacherhebungsstelle der Bahn. Mithilfe deines Namens und der Zug immer können die sicherlich auf deinen Vorgang schließen.

"DB Fahrpreisnacherhebung: Kontakt" https://www.db-fahrpreisnacherhebung.de/kontakte

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Anschlüsse sind immer so konzipiert, dass auch langsame Reisende sie schaffen. Wenn ein Anschluss unmöglich schaffbar wäre, wäre er überhaupt nich buchbar.

Wenn der Zubringerzug pünktlich ist, wirst du es schaffen, bei Verspätung vielleicht nicht, aber auch das ist kein Problem. In diesem Fall kannst du mit deinem Ticket einfach den nächsten nehmen und musst kein neues Ticket kaufen. Falls es Verspätung geben sollte, solltest du dich beim Zugbegleiter melden, der kann dann bei der Leitstelle Bescheid geben, sodass der Anschluss eventuell warten kann.

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Das ist eine Raumbeschränkung. Die Kürzel stehen jeweils für einen Bahnhof. Welcher Kürzel für welchen Bahnhof steht, kannst du hier nachlesen:

http://www.christianmuc.de/dokumente/leitpunkte.pdf

Der Schrägstrich bedeutet, dass du mit deinem Ticket alle innerhalb sich dieser Begrenzung befindlichen Strecken, die in Richtung deines Zieles führen, nutzen kannst. Graphisch würde das dann so aussehen:

Bild zum Beitrag

Du kannst alle Strecken, die zwischen den schwarz markierten Strecken liegen und zum Ziel führen, nutzen.

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Folgendes steht dazu in den Beförderungsbedingungen des HVV:

2) Das erhöhte Beförderungsentgelt kann auf 20 € ermäßigt werden, wenn der Fahrgast einen ordnungsgemäß gelösten – aber nicht ausreichend gültigen – Fahrausweis vorzeigt und geeignete Gründe für eine Ermäßigung vorliegen.

https://www.hvv.de/resource/blob/2384/106c4de3b001adf431687d29119ad7d2/hvv_gemeinschaftstarif.pdf

Der hatte wohl ein Ticket, aber wohl aus Unwissenheit ein nichts gültiges, deshalb hat man das EBE auf 20 Euro reduziert.

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Bei e) kommen die Feldlinien von dir weg, sie gehen also quasi ins Papier hinein. Das Elektron bewegt sich senkrecht zu den Feldlinien, als wirkt auf den Elektron eine Lorentzkraft senkrecht zur Bewegungsrichtung (gemäß der Rechten-Hand-Regel). Diese Lorentzkraft stellt die Zentripetalkraft dar und zwingt das Elektron deshalb auf eine Kreisbahn.

Bei i) bewegt sich das Elektron nicht senkrecht zu den Magnetfeldlinien. Es wirkt aber trotzdem eine Lorentzkraft. Man wendet hier nämlich einen Trick an. Man zerlegt die Bewegung des Elektron einfach vektoriell (Zerlegung von Vektoren in verschiedene Komponenten musst du dafür halt können) in zwei Komponenten: eine Komponente ist senkrecht zu den Magnetfeldlinien und eine Komponente ist parallel zu den Magnetfeldlinien. Das ist auch der Grund, warum da drei Pfeile sind. Der mittlere Pfeil zeigt die wirkliche Bewegungsrichtung des Elektrons an. Der untere Pfeil gibt die parallele Komponente der Bewegung an (ist ja logisch, der untere Pfeil ist ja parallel zu den Feldlinien). Der obere Pfeil gibt die zu den Feldlinien senkrechte Komponente an. Die Pfeile visualisieren also einfach nur die Vektorzerlegung, die vorgenommen wurde. Die senkrechte Komponente führt einfach ganz normal wie bei Aufgabe e) dazu, dass sich das Elektron in einer Kreisbahn bewegt. Gleichzeitig bewegt es sich aber auch noch mit der parallelen Komponente vorwärts. Dies führt eben dazu, dass sich eine Spirale ergibt.

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Bis einen Tag vor Abfahrt gegen eine Gebühr von 10 Euro. Am Reisetag ist ein Sparpreisticket nicht mehr stornierbar. Wenn du ein Supersparpreisticket hast, kannst du es gar nicht mehr stornieren.

https://www.bahn.de/p/view/service/buchung/stornierung/index.shtml

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