Ja, ich habe schon sehr viele Fälle dort eingereicht (bestimmt mehr als 50).
Tatsächlich sind die Bearbeitungszeiten aufgrund der Streiks und der Hochwasserkatastrophe im Moment enorm. Eigentlich ist das gar nicht zulässig. Laut der VERORDNUNG (EG) Nr. 1371/2007 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr ist die Erstattung innerhalb eines Monates zu leisten.
Normalerweise und wenn alles glatt läuft liegt die Bearbeitungszeit bei ca. 2 Wochen. Oft dauert es allerdings länger.
Häufig werden nachfragen unnötige Nachfragen gestellt, z.B. mit welchem Zug man angekommen ist oder was die planmäßige Verbindung war, obwohl man diese Informationen schon bei der Einreichung übermittelt hat. Das führt dazu, dass die Erstattung hinausgezögert wird. Möglicherweise hat das das Ziel, die Leute davon abzuhalten, berechtigte Forderungen durchzusetzen, denn die Kommunikation mit dem SC FGR ist aufwändig, da es nur per Brief und nicht per Mail geht. Einige geben dann bestimmt auf.
Ich habe bisher noch jede Forderung durchsetzen können, allerdings zog sich das teilweise über Monate hin, da immer wieder unnötige Nachfragen kamen oder Anträge fälschlicherweise für nichtig erklärt wurden. In einigen Fällen war zur Durchsetzung meiner Fahrgastrechte eine Beschwerde beim Eisenbahn-Bundesamt nötig. Ich muss allerdings auch dazu sagen, dass es bei mir häufig um kompliziertere Fälle geht, bei denen auch noch die Erstattung von Hotel oder Taxirechnungen involviert sind. Bei einfacheren Anträgen läuft es sicherlich besser.
Da du nur 59 Minuten Verspätung am Zielbahnhof hattest, hast du keinen Anspruch auf Entschädigung, dieser beginnt erst ab 60 Minuten. Es könnte aber sein, dass das SC FGR trotzdem die Entschädigung auszahlt, da die Verspätung nicht immer minutengenau nachvollzogen werden kann.