Einige würden sich provoziert gefühlt, je nachdem wie du es machst.

Wenn du den Takbir schreist, und es wirklich aus Höflichkeit & Respekt machst, und es denen sagst, dass du es aus Höflichkeit & Respekt gemacht hast, dann wird höchstwahrscheinlich alles gut sein.

...zur Antwort

Allah sagt in Surah Al-Hajj Vers 39-40: „Erlaubnis (zum Kampf) ist denjenigen gegeben, die bekämpft werden, weil ihnen ja Unrecht zugefügt wurde – und Allah hat wahrlich die Macht, ihnen zu helfen. (ihnen), die zu Unrecht aus ihren Wohnstätten vertrieben wurden, nur weil sie sagen: Unser Herr ist Allah. Und wenn Allah nicht die einen Menschen durch die anderen abgewehrt hätte, so wären fürwahr Mönchsklausen, Kirchen, Bethäuser und Gebetsstätten zerstört worden, in denen Allahs Name häufig genannt wird. – Und Allah wird ganz gewiß denjenigen helfen, die Ihm helfen. Allah ist wahrlich Stark und Allmächtig.“

Dieser Vers deutet daraufhin: Wer bekämpft wird, soll zurückkämpfen.

Der sogenannte „Islamische Staat (fīs Syria wal ’Iraq)“ repräsentieren das gegenteil vom Islam. Laut einigen Gelehrten waren sie bis 2013 auf Haqq, nicht mehr. Diese betiteln wir als „Khawarij“, und der Prophet warnte uns vor ihnen.

Überliefert von Yusair bin `Amr: Ich fragte Sahl bin Hunaif: "Hast du den Propheten (ﷺ) etwas über die Al-Khawarij sagen hören?" Er sagte: "Ich hörte ihn sagen, während er mit seiner Hand in Richtung Irak zeigte: 'Es werden dort (d.h. im Irak) einige Leute erscheinen, die den Koran rezitieren, aber er wird nicht über ihre Kehlen hinausgehen, und sie werden aus dem Islam austreten, wie ein Pfeil durch den Körper eines Wildes schießt.'" [Sahih Al-Bukhari 6934]

Al-Qaeda auf der arabischen Halbinsel (Yemen) (Arab.: Al-Qā‘idah fī jazirat Al ’Arab) könnte laut meiner Quelle immernoch auf der Wahrheit liegen.

Imam Ahmad präsentierte dieses Hadith wie folgt: 'Abd Ar-Razzaq überlieferte uns, dass Al-Munthir ibn An-Nu'man Al-Aftas sagte: Ich hörte Wahb berichten, dass Ibn 'Abbas sagte, dass der Prophet sagte: "Eine Armee von zwölftausend Männern wird aus Aden-Abyan hervorkommen. Sie werden Allah und seinem Gesandten helfen; sie sind die besten zwischen mir und ihnen." [HR. Ahmad: 2918, 2079 and Ath-Thabrani in Al-Kabir: 11029 (11/56)]

Sheikh Al-Albani (rahimullah) stuft dieses Hadith in seinem Werk: „As-Silsilah As-Sahīhah“ als „Sahīh“ ein.

...zur Antwort

Die Art und Weise wie jemand seinen Iman stärken kann, ist, viele Taten der Gehorsamkeit zu verrichten. Denn Iman steigt durch Gehorsamkeit. Also wenn jemand seinen Iman stärken möchte, dann soll er viele Taten der Gehorsamkeit verrichten und von Sünden fern bleiben. Allah subhanahu wa ta’aalaa sagt: 

{إِنَّمَا الْمُؤْمِنُونَ الَّذِينَ إِذَا ذُكِرَ اللَّـهُ وَجِلَتْ قُلُوبُهُمْ وَإِذَا تُلِيَتْ عَلَيْهِمْ آيَاتُهُ زَادَتْهُمْ إِيمَانًا وَعَلَىٰ رَبِّهِمْ يَتَوَكَّلُونَ ﴿٢﴾ الَّذِينَ يُقِيمُونَ الصَّلَاةَ وَمِمَّا رَزَقْنَاهُمْ يُنفِقُونَ ﴿٣﴾ أُولَـٰئِكَ هُمُ الْمُؤْمِنُونَ حَقًّا}

„Die (wahren) Gläubigen sind ja diejenigen, deren Herzen sich vor Ehrfurcht regen, wenn Allahs gedacht wird, und die, wenn ihnen Seine Zeichen verlesen werden, es ihren Iman mehrt, und die sich auf ihren Herrn verlassen, die das Gebet verrichten und von dem, womit Wir sie versorgt haben, ausgeben. Das sind die wahren Gläubigen.“ (Surah Al-Anfaal 8:2-4)

Also erhöhen das Verrichten des Salah und das Geben der Zakah sowie alle anderen rechtschaffenen Taten den Iman. Ebenso sind das Rezitieren des Qur‘an, und auch das Hören der Rezitation des Qur‘ans Wege, um den Iman einer Person zu stärken.

Nochmal: alle rechtschaffenen Taten steigern den Iman, also soll man ständig Taten der Gehorsamkeit verrichten und von Sünden fern bleiben. Auch soll man rechtschaffene Menschen (Saalihin) begleiten, denn dies wird in der Tat seinen/ihrem Iman stärken.

Auch soll man über die Aayaat des Qurans von Allah (‘azza wa jall) nachdenken, da dies den Iman stärken wird. Man soll auch über tief über die Schöpfung Allahs und die universellen Zeichen Allahs nachdenken, wodurch man Informationen über die Herrlichkeit und große Fähigkeit Allahserlangen kann. All das erwähnte steigert den Imaan.

Schaikh Saalih al-Fawzaan, hafidhahullah

Aus einer Audioaufnahme des Schaikhes

https://www.youtube.com/watch?v=8vi0McfoYlk

Quelle: https://islamfatwa.net/aqidah-tauhid/204-iman-glaube/1296-wie-kann-man-seinen-iman-staerken

...zur Antwort

Der Qur‘ān ist fehlerfrei, und wird bis am ende des Tages fehlerfrei bleiben.

Wir haben genug Huffadh, die den Qur‘ān Wort zu Wort in ihren Köpfen haben. Würde man es also verändern, wär es in innerhalb 7-8 Stunden wieder wie in seiner Ursprungsform gewesen.

Die einzigen Bücher die mit Fehler sind, aber immerhin respektieren müssen, sind die Bibel, Taurah, und Zabur. All diese Bücher waren die Wörter Allahs.

...zur Antwort

Wa‘alaykum salam.

Es kommt drauf an.

Wenn du ein Junge bist, dann darfst du nicht mit dem anderen Geschlecht bleiben, das ist Zīna, und Tāwbah ist nötig.

Solltest du ein Mädchen hingegen sein, dann darfst du mit dieser Freundin bleiben, aber nicht mit dem anderen Typen der kommt.

Und Allah weiß am besten.

...zur Antwort

Alles Lob gebührt Allah.

Der Prophet (saw) sagte: "Behandelt eure Kranken mit Wohltätigkeit." (Saheeh al-Jaami).

Es ist gut, Sadaqah zu geben, wenn ein geliebter Mensch erkrankt, um Krankheiten zu heilen und ein schlimmes Schicksal abzuwenden. Der Prophet (saw) sagte auch: "Sadaqah besänftigt den Zorn des Herrn und wendet einen bösen Tod ab." (Tirmidhi).

https://bonyan.ngo/sadaqah/give-sadaqah-for-illness/

...zur Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Es gibt keinen Zweifel daran, dass das, was du an Feiern erwähnt hast, verboten ist, und zwar aufgrund dessen, was es an Nachahmung der Nichtmuslime (Kuffar) beinhaltet. Dabei ist es bekannt, dass die Muslime keine anderen Feste haben, außer das Fastenbrechenfest (ˈId Al-Fitr) und das Opferfest (ˈId Al-Adha), sowie den wöchentlichen Feiertag, nämlich den Freitag. Das Feiern jedes anderen Festes ist nicht gestattet, und fällt unter eine der zwei Kategorien. Entweder ist es eine Neuerung (Bidˈa), wenn das Feiern als eine Art Annäherung an Allah genommen wird, wie das Feiern von dem Geburtstag des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- „Al-Maulid An-Nabawi“; oder es stellt eine Nachahmung der Nichtmuslime dar, wenn das Feiern im Sinne einer Tradition ist und nicht als eine Art gottesdienlicher Handlung (ˈIbada). Das Feiern erfundener und neueingeführter Feste ist eine Vorgehensweise der Schriftenbesitzer (Ahlu Al-Kitab), bezüglich welcher uns angeordnet wurde, dass wir uns von ihnen unterscheiden müssen. Wie ist es erst dann, wenn diese Feier wirklich ein Fest ist, welches zu ihren (religiösen) Festen gehört?!

Das Ausschmücken der Häuser mit Luftballons zu dieser Zeit stellt eine Beteiligung und Unterstützung der Nichtmuslime bei ihrer Festtagsfeier dar.

Für den Muslim ist es verpflichtend, dass er diese Tage eben nicht durch Feiern, Ausschmücken und Essen aussondert, da er andernfalls sich an dem Feiern ihres Festes beteiligt, was eine verbotene Angelegenheit darstellt, an deren Verbot es keinen Zweifel gibt.

Schaikh Ibn ˈUthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:

„Und genauso ist es den Muslimen verboten die Nichtmuslime nachzuahmen, indem sie zu diesem Anlass Feiern veranstalten, Geschenke austauschen, Süßigkeiten oder Essensplatten verteilen, oder sich von der Arbeit spezielle an dem Tag frei nehmen und Ähnliches. Dieses Aufgrund der Aussage des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm: „Wer ein Volk nachahmt, so gehört er zu ihnen.“

Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyya sagte in seinem Buch „Iqtidaˈu As-Sirat Al-Mustaqim Mukhalif Ashab Al-Jahim“:

„Dass man sie bezüglich ihrer Feste nachahmt führt dazu, dass sich ihre Herzen mit Freude darüber, was sie an Falschheit befolgen, füllen. Und vielleicht macht sie das bestrebt die Gelegenheiten zu Ergreifen und die Schwachen irrezuleiten.“

[Ende seines Zitats -möge Allah ihm barmherzig sein]

„Wer etwas davon tut, so ist er ein Sünder, ungeachtet dessen, ob er es aus Schmeichelei, Zuneigung, Scham oder sonstigen Gründen macht, das dieses einen Verrat an der Religion Allahs darstellt, sowie zu denjenigen Ursachen gehört, durch welche der Geist der Nichtmuslime (Kuffar) gestärkt wird, und sie auf ihre Religion stolz macht.“

[Ende des Zitats aus „Fatawa Ibn ˈUthaimin“ (3/44)]

Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyya -möge Allah ihm barmherzig sein- hat zu dieser Fragestellung eine detaillierte Antwort, die wie folgt lautet:

„Den Muslimen ist es nicht erlaubt sie (die Nichtmuslimen) in irgendetwas, was ihren Festtagen (Feste) eigen ist, nachzuahmen, sei es durch Essen, Kleidung, das Baden, Anzünden von Feuer, oder dass man seinen Tagesablauf oder den Ablauf seiner gottesdienlichen Handlungen ('Ibada) etc. deswegen verändert. Weder ist es erlaubt ein Festmahl vorzubereiten, noch Geschenke auszutauschen, noch etwas zu verkaufen, wodurch man ihnen dabei helfen würde, und auch nicht die Kinder Spiele spielen zu lassen, welche sie zu ihren Festen veranstalten, oder (sich und das Haus) zu dekorieren. 

Sie (die Muslime) sollen es gänzlich vermeiden die Festtage der Nichtmuslime mit irgendetwas von ihren (religiösen) Symbolen als besonders zu erachten. Vielmehr soll deren Festtag für die Muslime wie ein gewöhnlicher Tag sein, ohne diesen dabei durch irgendeine Tätigkeit, welche für sie (die Nichtmuslime) typisch ist, besonders zu verbringen. Was das anbelangt, dass die Muslime diesen Tag absichtlich hervorheben, so hat dieses eine Gruppe der Gelehrten der Altvorderen (Salaf) und der Gelehrten der Neuzeit (Khalaf) als verhasst (Makruh) angesehen. Was jedoch das Hervorheben dieses Tages anbelangt, indem man die erwähnten Handlungen verrichtet, so gibt es dabei keinen Meinungsunterschied zwischen den Gelehrten (über dessen Verbot). Vielmehr ist eine Gruppe der Gelehrten so weit gegangen, denjenigen als Nichtmuslim zu deklarieren, welcher diese Handlungen verrichtet. Und dieses (Urteil) aufgrund dessen, was die Handlungen an Ehrerbietung gegenüber den Symbolen des Unglaubens beinhalten. Eine Gruppe der Gelehrten unter ihnen sagte: „Wer an deren Festtag ein verendetes Schaf (Natiha) schlachtet ist so, als ob er ein Schwein geschlachtet hätte.“

'Abdullah Ibn 'Amr Ibn Al-'Aas sagte: „Wer sich die nichtmuslimischen Länder als Vorbild nimmt, deren Feste, Nayruz und Mahrajan feiert, und sie bis zu seinem Ableben nachahmt, so wird er am letzten Tag mit ihnen versammelt.“

In „Sunan Abi Dawud“ wird über Thabit Ibn Ad-Dahak -möge Allah mit ihm zufrieden sein- überliefert, dass es sagte: „Ein Mann hat zur Zeit des Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- ein Gelübde abgelegt, dass er in „Buwayna“ ein Kamel schlachten würde, so kam er zum Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- und sagte: „Ich habe gelobt in „Buwayna“ zu schlachten.“ Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte ihm darauf. 

„Gab es in ihr (Buwayna) einen Götzen von den Götzen aus vorislamischer Zeit, welcher neben Allah angebetet wurde?“ Er sagte: „Nein.“ Er sagte: „Gab es in ihr eines ihrer Feste?“ Er sagte: „Nein.“ So sagte der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm: „Halte dein Gelübde ein, denn ein Gelübde wird nicht eingehalten, wenn es einen Ungehorsam (Sünde) gegenüber Allah darstellt, sowie es kein Gelübde für etwas gibt, was der Sohn Adams nicht besitzt.“

Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- hat diesem man nicht gestattet sein Gelübde einzuhalten, trotzt dessen, dass dessen Einhaltung grundlegend verpflichtend ist. Erst als der Mann ihm berichtete, dass es darin (in dem genannten Ort) keines der Feste der Nichtmuslime gegeben hat (hat er es ihm gestattet). Er sagte: „Ein Gelübde wird nicht eingehalten, wenn es einen Ungehorsam (Sünde) gegenüber Allah darstellt.“

Wenn das Schlachten (Opfern) an einem Ort stattfindet, an dem eines ihrer Feste gefeiert wurde, eine Ungehorsamkeit (Sünde) darstellt, wie ist es erst dann mit der Beteiligung an dem Fest selbst?

Der Führer der Gläubigen, 'Umar Ibn Al-Khattab, die Prophetengefährten (Sahaba) und die übrigen Imame der Muslime haben den Nichtmuslimen, die in einem muslimischen Land leben, als Bedingung auferlegt, dass sie ihre Festtage (Feste) nicht öffentlich zeigen und diese vielmehr im Privaten, in ihren Häusern feiern. Wie ist es dann erst damit, wenn die Muslime es (das Fest) selbst praktizieren?

'Umar Ibn Al-Khattab -möge Allah mit ihm zufrieden sein- sagte sogar: „Erlernt nicht den Dialekt der Nichtaraber (Al-A'ajami), betretet nicht ihre Gotteshäuser am Tag ihres Festes, da sich der Zorn Allahs auf sie niederlässt.“

Wenn es verboten ist, dass man (deren) Gotteshaus oder Ähnliches betritt, da Allahs Zorn sich auf sie niederlässt, so wie ist es dann mit jemandem, der etwas tut (bei etwas mitmacht), wasAllahs Zorn nach sich zieht, und zu ihren religiösen Symbolen gehört?!

Dabei hat nicht nur einer der Altvorderen (Salaf) hat bezüglich der Aussage Allahs, erhaben sei Er, „Und auch diejenigen, die keine Falschaussage bezeugen“ [Al-Furqan 25:72] – gesagt: „Es sind die Festtage (Feste) der Nichtmuslime.“

Und wenn dieses nur das Bezeugen anbelangt, ohne der Teilnahme, wie es dann erst, wenn man Taten verrichtet, die den Nichtmuslimen eigen sind. Es wurde über den Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, überliefert, dass er sagte: „Wer ein Volk nachahmt, so gehört er zu ihnen“. Und in einem anderen Wortlaut: „Es gehört nicht zu uns, wer andere außer uns nachahmt.“ Dieses ist ein guter (Jayyid) Hadith.

Wenn es so in Bezug auf das Nachahmen ist, selbst wenn es nur ein Brauch ist, wie ist es erst bezüglich etwas, was gewaltiger ist als das…“

[Ende des Zitats aus „Al-Fatawa Al-Kubra“ (2/487), „Majmuˈu Al-Fatawa“ (25/329)]

Und Allah weiß es am besten.

https://islamqa.info/ge/answers/145950/das-urteil-daruber-dass-muslime-zur-weihnachtszeit-feiern-und-ihre-hauser-mit-luftballons-dekorieren

...zur Antwort

Ich zitere Fatawa 201512 aus Islamqa:

Sobald bewiesen ist, dass diese neuen Arten von Zigaretten schädliche Substanzen enthalten und der Schaden, den sie verursachen, dem von herkömmlichen Zigaretten ähnlich ist oder sogar größer ist, gibt es keinen Unterschied zwischen den beiden hinsichtlich der Verbote. Nachdem dies festgestellt wurde, sollte niemand von sogenannten "elektronischen Shishas" oder "elektronischen Zigaretten" oder "Shisha-Stiften" und ähnlichem getäuscht werden, denn der Grund, aus dem das Rauchen auf herkömmliche Weise haram ist, ist auch in all diesen Fällen anwendbar.

Aber wenn nachgewiesen ist, dass es Sorten gibt, die nur natürliche Aromastoffe enthalten und keine haram Substanzen enthalten und weder den Benutzern noch anderen schaden, dann ist in diesem Fall die Verwendung dieser sicheren Arten nicht haram. Die Entscheidung hängt davon ab, ob der Grund dafür vorhanden ist oder nicht. Was von einem Muslim in solchen Fällen verlangt wird, ist, das zu meiden, was ihm Zweifel bereitet, und das zu wählen, was ihm keine Zweifel bereitet, und fragwürdige Angelegenheiten zu vermeiden, um seine religiöse Hingabe und seine Ehre zu schützen. In dem, was Allah ihm von guten und halal Dingen erlaubt hat, gibt es genug, so dass er keine Notwendigkeit für das hat, was haram ist oder bei dem die Menschen unsicher über die Entscheidung sind.

Für weitere Informationen siehe die Antwort auf Frage Nr. 127312.

Und Allah weiß es am besten.

...zur Antwort

Wa‘alaykum salam.

Musik ist harām, darüber gibt es eine Ijmaa‘, siehe hier

Nicht die Engeln kommen, sondern die Sheyateen, weil Musik ist der Qur‘ān des Sheytans.

...zur Antwort