Salam alaykum Swelim17,
ein Gebet ist ungültig wenn:
die rituelle Reinigung(Wudu, Ghusl) nicht vorhanden, deine Kleidung beschmutz(Nadschasa zB Urin) oder geklaut ist, die Aura(Körper) nicht bedeckt ist, das Gebet falsch verrichtet(zB al Fatiha fehlt) usw. Das sind jedoch Dinge die aus Versehen passieren können. Da kommt es schon auf deine Absicht an, möge Allah dir verzeihen.
Es gibt auch schlimme Vorfälle: zB wer zu einem Wahrsager geht um ihn zu hören, dessen Gebet wird 40 Tage von Allah nicht angenommen, die Pflicht zum Gebet besteht jedoch weiterhin. Auch wer Alkohol trinkt oder im berauschten Zustand ist so dass er nicht weiß was er sagt, wessen Geschlechtsteile nach der Notdurft nicht gereinigt sind, dessen Gebet wird nicht angenommen.
Jedoch ist das Wissen nur bei Allah wann es angenommen ist oder nicht, wir verrichten unser Gebet so gut und demütig wir können und hoffen dass unser Gebet angenommen wird.
Die Guten Taten die der anderen Menschen wegen (Augendienerei) verrichtet werden sind am Jüngsten Tag verlorene Taten, sie haben kein Gewicht. Die guten Taten die du Allahs wegen verrichtest, mit "bismillah" diese werden von Allah akzeptiert und werden dir am Jüngsten Tag hilfreich sein und haben großes Gewicht.
Allah liebt definitiv nicht den Lügner "welch schwerwiegende Abscheu erregt es bei Allah wenn ihr sagt was ihr nicht tut"(Sure 61:3) und wenn man sich gegen Allah auflehnt, also wenn du Allah und seinen Propheten(sas) nicht liebst. Wen Allah besonders liebt das sind seine aufrichtigen Diener die Allah und seine Religion lieben und die ihr Gebet mit Demut und Liebe verrichten, und diejenigen die ihre Sünden bereuen.
Es gibt noch viel mehr, aber das war erstmal das Wichtigste. Ich hoffe es hilft dir weiter.
Möge Allah uns rechtleiten, amin. Salam alakum